Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding], H. 2 (Th. 2, Heft 2, 1888)

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Im 12. und 13. Jahrhundert bestand das Wappen der Schärdinger aus 
drei von der Linken zur Rechten diagonal gezogenen Balken.H 
Wie so viele andere Orte und Städte, ebenso hatte auch Schärding sein 
eigenthümliches Wahrzeichen. 
Im vorigen Jahrhunderte noch war an dem dcrmaligen Hause Nr. 112 
ein Fresco-Gemälde angebracht, welches eine vornehm costnmirte Dame mit einem 
ihr auf der Schulter stehenden, redefertigcn, eben im Zwigespräche befangene» 
Papagei darstellte; es war ein vom damaligen Eigenthümer desselben Hauses einer 
gegenüber (Haus Nr. 117) wohnenden, adeligen, als Plaudertasche hochberühmten 
Dame errichtetes Trutzbild, womit er sich für die an ihm ansgelassene Zungen¬ 
fertigkeit an ihr zu rächen suchte. 
An der östlichen Ecke des Hauses Nr. 55 war in einer Höhe von circa 
18 Fuß über dem Pflaster bis zum Jahre 1822 ein aus der Römerzeit her¬ 
rührender symbolischer Leichenstein angebracht, welcher nebst anderen Darstellungen 
ein gebücktes oder hockendes Männchen in erhabener Arbeit zeigte; der bayerische 
Volkswitz in seiner derben Weise gab diesem Männchen de» undelikaten Namen 
des „Schärdinger Krautsch " Dieses war das ältere Stadt-Wahrzeichen. 
Nachdem beide vorbezeichnete Wahrzeichen vertilget worden sind, mußte 
in neuerer Zeit das am Hanse Nr. 9 angevrachte Gemälde, welches in lebens¬ 
großen Figuren das evangelische Gleichniß aus Lukas Capitel 0, Vers 41, 
„Heuchler, warum siehst Du den Splitter in deines Bruders Auge und des 
Balkens in Deinem eigenen Auge wirst Du nicht gewahr?" darstellt, als Wahr¬ 
zeichen herhalten. 
Der Sage zufolge war dieses Gemälde gleichfalls ein Trntzbild, welches 
der einstmalige Besitzer dieses Hauses, der mit einem löblichen Stadtmagistrate in 
Conflict gerathen, bei selbem Recht suchend, nie dazu gelangen konnte, sondern 
unter Vorhalt des auf seiner Seite haftenden Unrechtes wiederholt abgewiesen 
wurde, aufrichten ließ, um sich hiedurch an den ihm mißgünstig gestimmten wohlweisen 
Rathsherren in einer Weise zu rächen, daß er hierüber nicht einmal zur Verant¬ 
wortung gezogen werden konnte. 
dem Geschmacke und von der eigenartigeu Geschichtskuude anderer Ortschaften denken, wenn z. B. 
die Stadt Schärding den Schneidern cder Tuchmachern an die Scheere und die Stadt Fussen 
(ad fances) den Schustern an den Dreibeinigen greifen? Und bei der Scheere der Stadt 
Schärding ist wohl eine mögliche tiefere Bedeutung nicht zu vermuthen und es wäre an der 
Zeit, daß auch Schärding, wie so viele Orte es schon gethan, um Verleihung eines achtbaren 
und sinnvolleren Emblems mit lieferen Sinne bitten möge. I. E. Ritter v. Koch-Sternfeld's 
Beiträge zur deutschen Länder-, Völker-, Sitten- und Staatenknnde. Passau 1852. I. Bd., 
S. 272. 
Monumenta boic. Vol. IV. tabul. sigill. p. 544.
	        
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