— 279 —
Im 12. und 13. Jahrhundert bestand das Wappen der Schärdinger aus
drei von der Linken zur Rechten diagonal gezogenen Balken.H
Wie so viele andere Orte und Städte, ebenso hatte auch Schärding sein
eigenthümliches Wahrzeichen.
Im vorigen Jahrhunderte noch war an dem dcrmaligen Hause Nr. 112
ein Fresco-Gemälde angebracht, welches eine vornehm costnmirte Dame mit einem
ihr auf der Schulter stehenden, redefertigcn, eben im Zwigespräche befangene»
Papagei darstellte; es war ein vom damaligen Eigenthümer desselben Hauses einer
gegenüber (Haus Nr. 117) wohnenden, adeligen, als Plaudertasche hochberühmten
Dame errichtetes Trutzbild, womit er sich für die an ihm ansgelassene Zungen¬
fertigkeit an ihr zu rächen suchte.
An der östlichen Ecke des Hauses Nr. 55 war in einer Höhe von circa
18 Fuß über dem Pflaster bis zum Jahre 1822 ein aus der Römerzeit her¬
rührender symbolischer Leichenstein angebracht, welcher nebst anderen Darstellungen
ein gebücktes oder hockendes Männchen in erhabener Arbeit zeigte; der bayerische
Volkswitz in seiner derben Weise gab diesem Männchen de» undelikaten Namen
des „Schärdinger Krautsch " Dieses war das ältere Stadt-Wahrzeichen.
Nachdem beide vorbezeichnete Wahrzeichen vertilget worden sind, mußte
in neuerer Zeit das am Hanse Nr. 9 angevrachte Gemälde, welches in lebens¬
großen Figuren das evangelische Gleichniß aus Lukas Capitel 0, Vers 41,
„Heuchler, warum siehst Du den Splitter in deines Bruders Auge und des
Balkens in Deinem eigenen Auge wirst Du nicht gewahr?" darstellt, als Wahr¬
zeichen herhalten.
Der Sage zufolge war dieses Gemälde gleichfalls ein Trntzbild, welches
der einstmalige Besitzer dieses Hauses, der mit einem löblichen Stadtmagistrate in
Conflict gerathen, bei selbem Recht suchend, nie dazu gelangen konnte, sondern
unter Vorhalt des auf seiner Seite haftenden Unrechtes wiederholt abgewiesen
wurde, aufrichten ließ, um sich hiedurch an den ihm mißgünstig gestimmten wohlweisen
Rathsherren in einer Weise zu rächen, daß er hierüber nicht einmal zur Verant¬
wortung gezogen werden konnte.
dem Geschmacke und von der eigenartigeu Geschichtskuude anderer Ortschaften denken, wenn z. B.
die Stadt Schärding den Schneidern cder Tuchmachern an die Scheere und die Stadt Fussen
(ad fances) den Schustern an den Dreibeinigen greifen? Und bei der Scheere der Stadt
Schärding ist wohl eine mögliche tiefere Bedeutung nicht zu vermuthen und es wäre an der
Zeit, daß auch Schärding, wie so viele Orte es schon gethan, um Verleihung eines achtbaren
und sinnvolleren Emblems mit lieferen Sinne bitten möge. I. E. Ritter v. Koch-Sternfeld's
Beiträge zur deutschen Länder-, Völker-, Sitten- und Staatenknnde. Passau 1852. I. Bd.,
S. 272.
Monumenta boic. Vol. IV. tabul. sigill. p. 544.