Volltext: Waizenkirchen

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lich halten laßen, desgleichen alle diejenigen, so solche Jahr und 
Wochenmärkte jedesmal mit ihren Gewerben, Waaren, sandeln, Hab 
und Gütern besuchen werden, frei, sicher, nngeirrt, dazu uud davon 
ziehen, feil haben, kaufen, verkarlfen und sonst allen Schutz, Schirm, 
Geleit mxb Freiheit wie andere Märkte in Unseren: Erzherzogtum 
Oesterreich ob der Ens haben, sich deren freuen, gebrauchen und 
genießen, füllen nitd mügen, von allermüniglich nnverhindert, doch 
Uns, Unsern Nachkonnnen an Unserer landesfnrstlichen Ober- und 
Gerechtigkeit unvergriffen nitd unschädlich. Und gebieten darauf. . . 
Unseren Landeshauptleuten in Oesterreich ob der Ens nnd sonst alten 
andern Unseren nachgesetzten Obrigkeiten, Unterthanen imd Getreuen, 
was Würden, Stallds oder Wesens die sein, ernstlich imd sestiglich 
mit diesem Brief imd wollen, daß sie viel enmmtten Georg Achazerr 
von Losenstein und seine Unterthanen, die Bürgerschaft des Markts 
Wazenkirchen uud ihre N'achkonlmen an vorberührten Unseren landes¬ 
fnrstlichen Gnaden mtd Freiheiten mit Erhebung des Markts, Ver¬ 
leihung des Wappens wie auch der Jahr- und Wochenmarkte des¬ 
gleichen Besnchnng derselben nicht hindern noch irren, sondern sich 
deren, wie oben steht rnhiglich freuen, gebrailchen, genießen und 
gänzlich dabei bleiben laßen, Hierwider nicht thun noch das jemand 
andern zn gestatten in kein Weis noch Wege, als lieb einem jeden 
sei, Unsere schwere Uugitad und Strafe zu vermeiden. Das meinen 
Wir ernstlich. Mit Urkuud dieses Briefes besiegelt mit Unserem 
kaiserlichen anhangenden Jnsiegel. Geben auf Unserem künegelichen 
Schloß zu Prag des audliften Tag des Monats Mai nach Christi, 
unseres lieben Herrn und Seligmachers, Geburt fünfzehenhundert 
und im drei uud neunzigste::, Unserer Reiche des römischen im acht¬ 
zehnten, des hungrischen im ein- und zwanzigsten und des böheimischen 
auch im achtzehnter: Jahre. Rnedolf. Ad mandatum sacrae caesareae 
Maiestatis: Jacob Khuerh von Senfftenan. I. Engelhofer^. 
Die Kosten für das Marktprivilegium beliefen sich insgesammt auf 
900 Guldeu. Sie wurden gemeinsam getragen. Das Bürgerrecht im 
neuen Markte Waizenkirchen erlangten blos die Unterthanen der Herr¬ 
schaft Weidenholz. Neunzehn Häuser dagegen gehörten zum Schlosse 
Rab. Dieses war durch das Bistum Chiemsee am 3. Oetober 1500 
vom Herzog Ludwig von Baiern gekauft worden. Jin Jahre 1598 
kamen diese Häuser durch Tausch allerdings zu Schloss Weidenholz, die 
Bürgerrechte im Markte erlangten ihre Besitzer nicht. So erklärt es 
sich, dass von den 92 Häusern in Waizenkirchen zu Anfang dieses 
Jahrhundertes nur 67 Bürgerhäuser waren, die übrigen aber blos 
grnndnnterthänig zur Herrschaft Weidenholz. Für die Erhebung von 
Weizenkirchen zum Markte war der Pfleger Hans Prandt zu Weiden¬ 
holz besonders thätig. Er förderte die Angelegenheit persönlich in Wien 
und Prag (M. S.). Die Bürger bewiesen sich dankbar. Sie freiten 
sein Haus Nr. 8 int Markte. Das Portale trägt heute uoch die Jahres¬ 
zahl 1595, das Haus den Namen Waldau. Erster Marktrichter zu
	        
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