Volltext: Nr. 7/8 1933 (Nr. 7/8 1933)

Nr. 7 u. 8 
Nachrichten 
Seite 5 
Kriegsovsersörsorge in Sesteneich. 
I. Kriegsbeschädigte. 
Seit dem 1. Juni 1919, dem Wirksamkeitsbeginn des 
Invaliden-Entschädigungs-Gesetzes, bis zum 31. Dezem¬ 
ber 1932 wurden 227.32V Anmeldungen auf Invaliden- 
rente erstattet. 
Von diesen wurden 163.927 Ansprüche anerkannt. 
Infolge Minderung der Erwerbsfähigkeit um über 
35 Prozent standen am 31. Dezember 1932 57.824 In- 
valide im Rentenbezuge. 
Von diesen Rentenempfängern weisen auf: 
29.405 eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von über 
35 bis 45 Prozent, hierunter 6 mit Hilflosen- und 
2 mit Mindenzuschuß; 
14.624 eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von über 
45 bis 55 Prozent, hierunter 44 mit Hilflosen- und 
18 mit Mindenzuschuß; 
9382 eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von über 
55 bis 65 Prozent, hierunter 24 mit Hilflosen- und 
8 mit Mindenzuschuß; 
7588 eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von über 
65 bis 75 Prozent, hierunter 64 mit Hilflosen- und 
20 mit Mindenzuschuß; 
5825 eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von über 
75 Prozent, hierunter 639 mit Hilflosen- und 276 
mit Mindenzuschuß. 
Summe: 57.824. 
56.972 Kriegsbeschädigte stehen noch in Evidenz, 
welche auf Grund der VII. Novelle zum Invaliden-Ent- 
schädigungs-Gesetz von Amts wegen abgefertigt wurden, 
da die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit nicht über 
35 Prozent betragen hat. 
Die Zahl der Kinderzuschüsse zu den Invalidenrenten 
beträgt mit 31. Dezember 1932 66.296. Der Kinder- 
Zuschuß ist ein Zehntel der Invalidenrente. 
Nach der IX. Novelle zum I.-E.-G. beträgt die mo¬ 
natliche Invalidenrente unter Zugrundelegung der 
I. Ortsklasse: 
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 35 
bis 45 Prozent S 7.20, von 45 bis 55 Prozent S 18.—, 
von 55 bis 65 Prozent S 30—, von 65 bis 75 Prozent 
L 72.—, über 75 Prozent 8 126.—. Der Hilflosenzuschuß 
beträgt monatlich S 132.—, der Mindenzuschuß S 198.—. 
Nach der XI. Novelle zum I.-E.-G. ist alljährlich im 
Monate Dezember zu der für diesen Monat gebührenden 
Rente eine Zulage, und zwar bei einer Minderung der 
Erwerbsfähigkeit von über 35 bis 45 Prozent im Betrage 
von S 20.—, von über 45—55 Prozent im Betrage von 
S 30.—, von über 55—65 Prozent im Betrage von 
S 40.—, von über 65 bis 75 Prozent im Betrage von 
S 50.—, von über 75 Prozent im Betrage von 8 60.—, 
ferner für jedes in der Versorgung des Invaliden 
stehende Kind ein Zuschuß von 8 4.— auszuzahlen. 
II. Kriegerhinterbliebene. 
Die Zahl der Anmeldungen auf Hinterbliebenen- 
renten beträgt 251.778, jener der zuerkannten Renten 
195.525. 
Am 31. Dezember 1932 standen im Rentenbezuge: 
30.947 Witwen, 
23.726 Waisen und 
18.333 sonstige Hinterbliebene (Eltern, elternlose Ge- 
schwister bis zum 18. Lebensjahre, Adoptiv- und Stief- 
eitern). 
Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach dem Alter, 
nach dem Grade der Erwerbsfähigkeit und der Zahl der 
in Versorgung stehenden Kinder. Es werden drei Stufen 
unterschieden. 
Unter Zugrundelegung der I. Ortsklasse bezogen 
14.146 Witwen die Rente der niedersten Stufe, das ist 
8 15.—, 16.014 Witwen die Rente der mittleren Stufe, 
das ist 8 42.—, 787 Witwen die Rente der höchsten Stufe, 
das ist 3 66.— monatlich. 
Die nach der XI. Novelle im Monat Dezember aus- 
zuzahlende Zulage beträgt für Witwen der niedersten 
Stufe 8 20.—, für jene der mittleren Stufe 8 30.— und 
für die der höheren Stufe 3 40.—. 
Von den 23.726 Waisen sind 21.508 einfach, 2218 
doppelt verwaist. 
Die Waisenrente in der Ortsklasse I beträgt monat- 
lich für einfache Waisen 8 15.— und für doppelt Per- 
waiste 8 30.—, ferner erhalten nach der XI. Novelle im 
Monat Dezember die einfachen Waisen eine Zulage von 
8 20.— und die doppelt Verwaisten eine solche von 
8 30.—. 
Eine Rente von 3 15.— monatlich erhalten auch die 
sonstigen Hinterbliebenen, wie Eltern, elternlose Ge- 
schwister, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern. Die Zahl 
dieser Rentenempfänger betrug mit 31. Dezember 1932 
15.856. Die im Monate Dezember auszuzahlende Zulage 
beträgt für diese Hinterbliebenen 8 20.—. 
2477 leibliche Eltern und uneheliche Mütter erhalten 
jedoch die Renten im doppelten Ausmaß, d. i. 8 30.— 
monatlich, weil sie im Kriege ihr einziges Kind oder von 
mehreren Kindern mindestens zwei verloren haben. Die 
Dezemberzulage nach der XI. Novelle zum I.-E.-G. be- 
trägt für diese Rentenempfänger 8 30.—. 
Von dem Rechte der Rentenabfertigung haben bis 
zum 31. Dezember 1932 7459 Invalide und 3010 Witwen 
Gebrauch gemacht. 
Bersammlnngs-Berichte. 
Ortsgruppe Redl-Zipf. Am 2. April hielt die Ortsgruppe in 
Grubingers Gasthaus ihre diesjährige Jahreshauptversammlung 
ab, die einen guten Besuch aufzuweisen vermochte. Obmann 
Kamerad Matth. Nobis begrüßte die Erschienenen, besonders den 
als Referenten erschienenen Landesverbandsobmann Kam. Wei¬ 
dinger und eröffnete um 2 Uhr nachmittags die Versammlung. 
Die Berichte des Ausschusses wurden zur Kenntnis genommen 
und diesem der Dank und die Anerkennung ausgesprochen. Die 
Ausführungen des Verbandsvorsitzenden Kam. Weidinger wurden 
mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. Anschließend daran wurde 
die Neuwahl durchgeführt, welche folgendes Ergebnis zeitigte: 
Obmann Josef Maier, Obmannstellvertreter Ablinger Leopold, 
Kassier Augustin Georg, Stellvertreter Obermüller Franz, Schrift- 
führer Huber Franz, Stellvertreter Aichinger Josef, Revisoren: 
Meinhart und Wintereder, Witwenvertreterin Kaiser Helene. Der 
r.eugewählte Ausschuß dankte für das ihm entgegengebrachte Ver- 
trauen und forderte zur weiteren strammen Mitarbeit auf. 
Ortsgruppe Uttendorf, Ehrung des Obmannes» Kam. Schrotz- 
Hammer, der mehr als zehn Jahre verdienstvoller Obmann der 
Ortsgruppe Uttendorf war, ist nach Maria-Schmolln übersiedelt. 
Die Ortsgruppe Uttendorf beschloß, ihm den Dank für seine jelbst- 
lose Arbeit durch Überreichung eines kunstvoll vom kriegsbeschä- 
digten Lehrer Sepp Auer in Braunau ausgeführten Diploms zu 
erstatten. Im Einverständnis mit dem Kam. Sternat wurde zur 
Überreichung und zugleich Überraschung des zu Ehrenden, der 
Augenblick des Schlusses der Jahreshauptversammlung der Orts- 
gruppe Maria Schmölln gewählt, bevor jedoch die anwesenden 
Gäste und Mitglieder auseinander gingen. Kam. Sternat er- 
klärte die Bedeutung der Ehrung, worauf die Abordnung mit dem 
jetzigen Obmann Kam. Hofer und Kassier Neinthaler das einge- 
rahmte Ehrendiplom mit passenden Worten überreichte. Diese 
Ehrung hatte ihre besondere Wirkung auf alle Anwesenden und 
zeigte den vielen anderen, wie die kleine, stramme Ortsgruppe 
Uttendorf, keine, für sich wohl auch stärkere finanzielle Belastung 
scheute, um einem verdienstvollen, beliebten Kameraden ein ficht- 
bares Zeichen zu verehren.
	        
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