Volltext: Nr. 7/8 1933 (Nr. 7/8 1933)

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«in» an der Donau, 3uif-3lugufi 1933. 11. «ayrgnng 
Deputationen des Landesverbandes nnd der Ortsgruppen überreichen Petitionen 
dem Landeshauptmann nnd den Bezirkshauptleuten. — Vorsprachen bei Minister 
Dr. Kerber. 
In der Mainummer unserer „Nachrichten" haben wir 
berichtet, daß in einer erweiterten Sitzung des Zentralver- 
bandsvorstandes beschlossen wurde, ein Forderungspro¬ 
gramm der gegenwärtigen Regierung zu überreichen und 
in ganz Oesterreich mit einer lebhaften Agitation für das 
Forderungsprogramm einzusetzen und alle Behörden zur 
Mithilfe aufzufordern. 
Der Beschluß des Zentralverbandsausschusses wurde 
in Oberösterreich mustergültig durchgeführt. Es fehlte kaum 
eine Ortsgruppe, die nicht ihren Delegierten zur Ueber- 
reichung der Forderungen zur Bezirkshauptmannschaft 
entsendet hätte. 
Am 9. Mai sprach eine unter Führung des Verbands- 
Vorsitzenden Kameraden Weidinger stehende Deputation 
beim Herrn Landeshauptmann Dr. Schlegel vor, der über 
die Forderungen kurz informiert und ersucht wurde, die 
Forderungen befürwortend an den Hertn Bundeskanzler 
weiterzuleiten. Herr Landeshauptmann erklärte der De- 
putation, daß er ständig Interesse für die Kriegsopfer be- 
wiesen habe und es auch weiterhin beweisen werde. Er 
werde die Forderungen erst studieren und dann, wenn 
er sie für recht und billig findet, mit seiner Befürwor- 
tung an den Herrn Bundeskanzler weiterleiten. 
Mit Schreiben vom 15. Mai teilte er uns folgendes 
mit: 
„Unter Bezugnahme auf die Vorsprache vom 9. d. M. 
beehre ich mich mitzuteilen, daß ich den Herrn Bundes- 
kanzler von der erfolgten Vorsprache verständigt und Ihr 
Ersuchen befürwortet habe. 
In vorzüglicher Hochachtung 
Dr. Schlegel." 
In Oberösterreich fanden bei den Herren Bezirkshaupt- 
männern folgende Vorsprachen statt: 
Am 7. Mai die Ortsgruppen des Bezirkes Kirchdorf 
an der Krems; 
am 9. Mai die Ortsgruppe Linz bei Herrn Bürger- 
meister Grub er; 
am 9. Mai die Ortsgruppen des Bezirkes Ried im 
Innkreis; 
am 10. Mai die Ortsgruppen der Bezirke Rohrbach, 
Gmunden, Freistadt, Perg, Urfahr; 
am 12. Mai die Ortsgruppen der Bezirke Wels, 
Vöcklabruck, Steyr, Linz-Land, Grieskirchen, Schärding; 
am 25. Mai die Ortsgruppen des Bezirkes Braunau. 
Die Führer der Deputationen trugen den Herren Be- 
zirkshauptmännern in kurzen Umrissen den Inhalt der 
Forderungen vor und ersuchten um befürwortende Wei- 
terleitung. 
Die Herren Bezirkshauptmänner haben ausnahmslos 
großes Interesse für die Forderungen der Kriegsopfer ge- 
zeigt und sich bereitwilligst dahin geäußert, die Forderun- 
gen befürwortend weiterzuleiten. 
Am 15. Mai fand eine Vorspräche beim Minister für 
soziale Verwaltung Dr. Kerber statt, dem nachdrücklichst 
die bekannten Forderungen des Zentralverbandes vorge- 
legt wurden. Die Deputation verwies auf die 12. Novelle, 
natürlich nur auf jene Teile, die von uns akzeptiert 
wurden. 
Bezüglich der Rechtsbeständigkeit (Kausalitäts- 
frage und Dauerklärung der Renten) vertrat der Mini- 
ster die Auffassung, daß die Berschlimmecungsanzeige» 
überhaupt aufgehoben werden sollen. Wir haben das 
natürlich abgelehnt und an einer Reihe von Beispielen 
dargetan, wie notwendig immer die Verschlimmerungs- 
anzeigen sein werden. Da er auch von der Möglichkeit 
von Ausnahmen sprach — offenbar unter dem Eindruck 
der Fälle, die wir produzierten — konnten wir leicht 
nachweisen, daß solche Ausnahmen mindestens dieselbe 
Administrative erfordern würden, wie die Verschlimme- 
rungsanzeigen im ordentlichen Rechtszug. 
In der Frage der Wiedereröffnung der Anmelde- 
fristen denkt der Minister an eine Kannleistung. Eine 
solche haben wir naturgemäß abgelehnt, und zwar mit 
dem berechtigten Hinweis darauf, daß diese zwar vncn 
anderen, aber einen gleich kostspieligen Apparat wie beim 
ordentlichen Rechtszug beanspruchen müsse. Irgend je¬ 
mand muß die Anmeldung entgegennehmen, die Vor« 
erhebungen treffen, die ärztliche Untersuchung durch- 
führen und entscheiden. Da dies nur bei den Invaliden- 
Entschädigungs-Kommissionen erfolgen könne, so wäre 
ein neuer Apparat notwendig, der neben der Schieds- 
komission laufen würde. Nicht nur das Verfahren sollte 
also ein gesondertes sein, sondern auch die Höhe der ma- 
teriellen Leistungen soll nicht nach den bestehenden Ren- 
tensätzen, sondern aus charitativem Wege geleistet werden. 
Der Minister möchte die Fristversäumms nur auf 
chirurgische Fälle (Verwundungen) anwenden. Wir haben 
auf das Unzweckmäßige hingewiesen. Es wäre unerträg- 
lich, jemanden, der z. B. am 1. August den rechten Zeige- 
finger verloren hat, anders, gar besser zu behandeln, als 
jemanden, der zwei Jahre an der Front und nachher viel- 
leicht durch drei Jahre in der Gefangenschaft war. Fleck- 
typhus bekam oder durch den Stellungskrieg in den 
Sümpfen sich schwere Gelenks- und Herzgeschichten zuzog. 
Aehnliche Fragen würden sich bei den Hinterbliebenen 
aufwerfen.
	        
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