Volltext: Nr. 8 1924 (Nr. 8 1924)

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Nachrichten 
Nr. 8 
Hiezu bemerken wir, daß es ganz und gar nicht not- 
wendig ist, bei Ansuchen um eine neuerliche ärztliche Be- 
gutachtung zur Bezirkshauptmannschaft oder sonst wohin 
eine Reise zu unternehmen und sich hiedurch unnötige 
Auslagen zu machen. In diesem Falle genügt es, sich beim 
nächstgelegenen Arzt ein Zeugnis ausstellen zu lassen 
und dieses an die zuständige Bezirkshauptmannschast (In-- 
validensürsorge) einzusenden beziehungsweise dem Lan¬ 
desverbände zu übermitteln. 
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die Aus- 
kunstei in unseren „Nachrichten". 
An alle Kameraden! 
Wir machen alle Kameraden in ihrem eigenen Inter- 
esse aufmerksam, bei Ansuchen um neuerliche Begutach- 
tung und Einbringung von Rekursen aller Art sich vor- 
erst mit dem Landesverband in Verbindung zu setzen. 
Es ist dies deshalb notwendig, weil es vorkommt, daß 
eine Menge von Rekursen in Unwissenheit der Dinge 
eingebracht werden und die letzten Endes nur zum Scha- 
den der Rekurswerber ausgehen. 
Spendenausweis. 
Für Kameraden M ü h l b ö ck Valentin sind einge¬ 
langt: Sektion 70.000 K. 
Ausschluß ans der Organisation. 
Die Ortsgruppe Kremsmünster teilt uns mit, daß der 
Kriegsinvalide Josef limitier aus der Ortsgruppe aus- 
geschlossen wurde. 
Darlehens-Ansuchen an die I.-E.-K. sind derzeit 
zwecklos, da die Mittel des Kriegsopferfonds erschöpft 
sind. 
Vorladungen zu kommissionellen Verhandlungen bei 
der I.-E.-K. ist unbedingt Folge zu leisten, da sonst der 
Anspruch verloren geht. Im Falle dringender Verhinde- 
rung möge sich jeder schriftlich und rechtzeitig nnter An- 
gäbe der Zahl der Vorladung entschuldigen. 
Aufnahme von Waisen in das Waiseninstitut 
Hirtenberg. 
Mit Beginn des Schuljahres 1924—25 (1. Septem¬ 
ber 1924) wird im österreichischen Militärwaiseninstitute 
in Hirtenberg an der Triesting (mit 5 Volksschulklassen) 
eine Anzahl von Plätzen für Waisenkinder beider Ge- 
schlechter besetzt. 
Die monatlichen Kosten eines Platzes (Verpflegung, 
Bekleidung, Schulrequisiten) betragen: Voller Zahlplatz 
800.000 X, ^ Zahlplatz 600.000 X, X Zahlplatz 400.000 
Kronen, K Zahlplatz 200.000 K, ]/8 Zahlplatz 100.000 K, 
%0 Zahlplatz 80.000 K. 
Für alle diese Platzkarten sind außerdem noch die auf 
Grund des Invalidenentschädigungsgesetzes vom 25. April 
1919 (St.-G.-Bl. Rr. 245) gebührenden Waisenrenten 
oder die gemäß anderen Vorschriften bezogenen Erzie- 
hungsbeiträge dem Militärwaiseninstitut in Hirtenberg 
als Beiträge zu den Kosten der Anstaltserziehung zur 
Verfügung zu stellen. 
Gtervewfel. 
Wir betrauern das Hinscheiden des Kameraden und 
der Kameradin: 
Düringer Therese, Sektion 5, 
Rachbauer Josef, Ortsgruppe Thomasroith. 
«Utöfnnftei. 
StgSMün für AWdeWWe Ii. MUrMerMelme. 
Adressenänderungen. Bekanntgabe an die zuständige Bezirks- 
hauptmannschaft, an die Rechnungsabteilung der I. E. K., dieser 
unter Anführung der Buchauszugnummer. Jene Mitglieder, die 
Abonnenten sind, wollen neue Adresse auch dem Landesverband 
mitteilen. 
Auskünfte, a) Landesverband, Kanzlei, Linz, Promenade 11 
(rückwärts im Hofe). Parteienverkehr: Täglich von 8—2 Uhr. 
Invalidenentschädigungs-Kommission, Linz, Adlergasse 1, u. zw. 
in Rentenangelegenheiten (z. B. Ausfolgung von Rentenbescheiden 
und dergleichen). Stammzahl anführen oder Rentenbescheid mit- 
bringen. — In Angelegenheiten betreffend Rentenauszahlungen: 
Rechnungsabteilung der I.-E.-K., Linz, alte Landwehrkaserne. 
Buchauszugnummer anführen beziehungsweise letzten Zahlungs- 
abschnitt mitbringen. 
Aerztliche Zeugnisse. Jnvalidenamtsarzt oder zuständiger Be- 
zirksarzt. 
Familienzuwachs. Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft 
(Invalidenfürsorge) unter Beibringung des Taufextraktes. 
Heilstätten. Anmeldung auf Heilstättenbehandlung beim Ge- 
meindearzt. (Vordruck E ausfüllen lassen.) Einberufung abwarten. 
Heilbehandlung. Anmeldung beim Gemeindearzt. (Vordruck E 
ausfüllen lassen.) Im Falle ärztlich beglaubigter voller Arbeits- 
und Erwerbsunfähigkeit gebührt bei häuslicher Pflege Kranken- 
geld, welches für nicht krankenversicherte Kriegsbeschädigte durch 
die Jnvalidenfürsorgestelle der Bezirkshauptmannschaft achttägig 
im vorhinein auszuzahlen ist. 
Bei Spitalbehandlung gebührt den Familienangehörigen die 
Hälfte der Vollrente. Krankenversicherte Kriegsbeschädigte haben 
den Anspruch auf Krankengeld beim Gemeindearzt und bei ihrer 
Krankenkasse anzumelden, wenn die Krankheit als Kriegsfolge an- 
erkannt ist. Orthopädische Behelfe (Prothesen, Schuhe usw.): Wenn 
bereits mit Bescheid zuerkannt, um Neubeteilung, beziehungsweise 
Reparaturen bei Bezirkshauptmannschaft (Invalidenfürsorge) an- 
suchen. 
Heilausschuß. Vertreter der organisierten Kriegsbeschädigten: 
Franz Hufnagl, Linz, Promenade 11. 
Hinterbliebenenrentenausschuß. Vertreterin der organisierten 
Kriegerhinterbliebenen: Julie Karigl, Linz, Promenade 11. 
Invalidenrentenausschuß. Vertreter der organisierten Kriegs- 
invaliden: Anton Weidinger, Linz, Promenade 11. 
- Znvalidenentschädigungs-Kommiffion (I.-E.-K.). 
Linz, Adlergasse 1. Parteienverkehr: Donnerstag und Sams- 
tag von 9—12 Uhr. 
Prothesenwerkstätte. Linz, Alte Landwehrkaserne. — Reisekosten 
zur Prothesenwerkstätte werden nur dann vom Staate vergütet, 
wenn die Einberufung des Kriegsbeschädigten von der Prothesen- 
werkstätte erfolgt. 
Sterbegeld. Anmeldung unter Beibringung des Totenscheines 
und Trauscheines bei der zuständigen Bezirkshauptmannschast 
(Invalidenfürsorge). Wenn andere Verwandte als die Gattin das 
Sterbegeld beanspruchen, ist außerdem eine Bestätigung beizu- 
bringen, daß sie vom Verstorbenen wesentlich unterstützt wurden. 
Todesfälleanmeldungen. Bei Bezirkshauptmannschast (Inva- 
lidensürsorge) unter Beibringung des Totenscheines. 
Trafikbewerbungen. Einzureichen beim zuständigen Finanz- 
inspektorate durch den Landesverband. Formulare erhältlich bei 
allen Steueraufsichtsbehörden (früher Finanzwachabteilungen). 
Unterstützungsansuchen. Bei der zuständigen Bezirkshauptmann- 
schaft (Invalidenfürsorge) einbringen. 
Verschlimmerungsanmeldungen. Aerztliches Zeugnis ausstellen 
lassen, daß sich der Zustand verschlimmert hat und an Bezirks- 
hauptmannschaft (Jnvalidenfürsorge) mit dem Ersuchen um neuer- 
liche Begutachtung einsenden. 
Herausgeber: Landesverb. d. Knegsbesch. Ob.-Oest. in Linz. Verantwortl. Redakteur: Anton Weidinger, Linz. Druck: „Gutenberg" Linz.
	        
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