Volltext: Nr. 3 1923 (Nr. 3 1923)

Nr. 3 
Nachrichten 
Seite 7 
Nach dem Bericht der provisorischen Reichsschutzstelle 
für Kriegerwitwen und -Waisen, der infolge des bestandenen 
Provisoriums nur ein kurzer sein konnte, wurde die definitive 
Gründung einer solchen beschlossen. 
Ueber Antrag der Kontrolle wurde dein Vorstand die 
Entlastung erteilt und ihm der Donk für seine erfolgreiche 
Tätigkeit ausgesprochen. 
Im Anschlüsse an diese Berichte erstatteten die Obmänner 
der einzelnen Landesverbände ihre Situationsberichte. Diesen 
war zu entnehmen, daß nun endlich eine Konsolidierung der 
Verbände eingetreten ist und daß in den meisten Bundeslän¬ 
dern außer unserer Organisation Gegenorganiscitioneu nicht be- 
stehen uud wo dies der Fall ist, diese so verschwindend sind, 
daß es sich wirklich nicht lohnt, darüber zu sprechen. 
Zum Punkt 3 der Tagesordnung erstatteten die Kam. 
Schnürmacher und Brandeisz Bericht über den Kriegsbeschä- 
digtenfond. Hier muß erwähnt werden, daß jetzt, wo dieser 
Fond endlich aktiv geworden ist, die Regierung diese für ihre 
Zwecke in Anspruch nehmen will und sie sich mit dem Gedan- 
ken trägt, das Gesetz über den Kriegsbeschädigtenfond anfzu- 
heben. Der derzeitige Reingewinn beträgt ea. 3^ Milliarden 
Kronen, wovon ea. 1'2 Milliarden zur Aufteilung gelangen 
sollen. Unsere Vertreter im Kurgtorium vertraten die Ansicht, 
daß dieser Betrag an die Organisgtionen aufgeteilt werden 
sollte. Es wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht möglich sein, 
diese Ansicht durchzubringen und dürfte die Zuwendung an 
den Kriegsopferfoud erfolgen. 
Betont sei noch, daß es insbesondere das Gut Mattig- 
Hofen (O.-Oe.) ist, welches nebst dem Gute Pöggstall (NI-Oe.) 
den größten Reinertrag erzielte. 
Das Kuratorium besteht dermalen aus insgesamt 12 
Jnvalidenvertretern, 12 Regieruugsvertretern, 8 Länderver- 
tretern und 4 National- oder Bundesräten. Ans dieser Zu- 
sammenstelluug ist schon zu ersehen, daß die Vertreter der 
Jnvvliden im Kuratorium eine Minderheit bilden und zwar 
auch dann noch, wenn einzelne Ländervertreter und National- 
xätz, die einer bestimmten Parteirichtung angehören, mit unseren 
Vertretern stimmen. Somit ist auch leicht verständlich, daß 
nicht alle unsere Wünsche und Anregungen im Kuratorium zur 
Durchführung gelangen können. 
Bei der Neuwahl des Obmannes wurde Kam. Schnür- 
macher einstimmig wiedergewählt und Kam. Kainradl als Se- 
kretär bestätigt. 
Im Anschlüsse daran referierte Kam. Schnürmacher über 
Kündigung und Verleihung von Tabaktrafiken. Auch in dieser 
Richtung werden der Organisation große Schwierigkeiten be- 
reitet und trügt sich die Regierung nach wie vor mit dem Ge- 
danken, die Vollzugsanweisung einzuziehen. Es wird alle An- 
strengungen kosten, um diesen Anschlag der Regierung parieren 
zu können. In der Debatte über diesen Gegenstand wurde 
immer wieder betout, daß die Trasikenverordnung für die 
Kriegsopfer von besonderer Wichtigkeit sei, da es nur durch 
diese möglich ist, den durch den Klieg Geschädigten eine neue 
Existenz zu schaffen. 
Ueber Jnvalidenrechtfprechung und die Praxis des In- 
Validen-Entschädigungs-Gerichtes sprach Herr Dr. Schwarz aus 
Wien in ausgezeichneter Weise. Er führte die Delegierten in 
das bürokratische Gestrüpp des J.-E.-G. und zeigte, wie nn- 
gebeuer schwerfällig und dem gesunden Menschenverstand nn- 
verständlich das J.-E.-G. in der Praxis arbeitet. 
Es ist nur schade, daß es nicht möglich war, die Aus- 
führungen des Herrn Dr. Schwarz einem größeren Interessen- 
tenkreis zugänglich zu machen. Herr Dr. Schwarz hat jedoch 
die Absicht, die Materie über diesen Gegenstand in einer 
Broschüre herauszugeben. So würde es auch möglich sein, 
unseren Kameraden aufklärendes Material zukommeu zu lassen. 
Kamerad Kainradl referierte über das Kapitel Organisation uud 
Statutenänderung. Kainradl meinte, daß es von großem Vor- 
teil sein würde, wenn uusere Organisation mehr zentralistisch 
aufgebaut würde. Es sei jedoch derzeit nicht möglich, in dieser 
Richtung etwas zu unternehmen, denn eine Umänderung unserer 
Organisationsform könnte sogar eine Krise in der Organisation 
hervorrufen. 
Die zu diesem Punkt der Tagesordnueg in einer außer- 
ordentlich großen Anzahl eingelaufenen Anträge wurden in 
ihrer größten Mehrheit dem Ausschusse des Zentralverbandes 
zur Behandluug zugewiesen. Wir werden später nach Erhalt 
des Verbandsprotokolles noch näher darauf zu sprechen kommen. 
Die Referate über das Internationale Arbeitsamt und 
die Reichswirtschaftsstelle wurden von der Tagesordnung ab- 
gesetzt. 
Nach längerer Debatte »über den Mitgliedsbeitrag uud 
die Formen der Einhebung desselben, sprach noch Nationalrat 
Hölzl und schloß Kam. Schnürmacher um 7T/2 Uhr abends 
die Tagung. 
Abfertigungen nscft Am Znyaiiaen enttcdsSigungs- 
gklttT. In der letzten Zeit machen wir die Wahrnehmung, 
daß die Ansuchen um Abfertigung der' Renten nach dem In, 
validen-Entschädigungs-Gesetz einen großen Umfang annehmen- 
Wir geben zu bedenken, daß, wer nicht unbedingt not- 
wendig ein größeres Kapital benötigt, sich von den „Millionen" 
nicht verleiten lassen soll/ Wer einmal die Abfertigung erhal- 
ten hat, verliert den Anspruch anf die Rente zur Gänze oder 
teilweise, je nachdem die Absertignng zuerkannt wurde. Es ist 
sehr leicht möglich, daß durch irgendwelche nicht vorauszusehende 
Umstände man in die Lage kommt, mittellos zu werden und 
auf die Rente angewiesen wäre. Ist nun der Kriegsbeschädigte 
oder die Kriegerswitwe abgefertigt worden, ist es gesetzlich 
unmöglich, für solche Kriegsopfer die volle Rente wieder zu 
erreichen. 
Lrafikkönüigungen. Es haben sich schon einigemale 
Fülle ereignet, daß Anträge auf Kündigung von Trafiken mit 
Stempeln bis zu 5000 Kr. versehen waren. Wir machen auf-- 
merksam, daß solche Anträge nicht stempelpflichtig sind und 
durch diesen Vorgang den Ortsgruppen, bezw. einzelnen Mit- 
gliedern unnütze Auslagen erwachsen. 
Auch kommt es vor, daß Mitglieder das Ansuchen um 
Verleihung einer Trafik von ihrer Wohngemeinde bafürworten 
lassen. Hiezu bemerken wir, daß uns in diesen Fällen eine 
Befürwortung durch die Gemeinde nicht genügt, sondern solche 
Ansuchen von der zuständigen Ortsgruppe befürwortet sein 
müssen. 
Anspruch Auf aas HranKengeia nach dem ZnvaZiSen- 
Knllcdsüiglmg5-Keset2. Wir machen aufmerksam, daß ein 
Krankengeld nach dem Jnvaliden-Entschädigungs-Gesetze bei 
Zutreffen aller Voraussetzungen auch allen jenen Kriegsbeschä- 
digten gebührt, die auf Grund der 7. Novelle abgefertigt wnr- 
den und denen die Rente auf Grund des § 29 des J.-E.-G. 
gekürzt wurde, somit auch allen Buudes-, Landes- und Ge- 
meindeangestellten, selbständigen Gewerbetreibenden uud Saud- 
Wirten. 
£i« nachahmenswertes Beifpfel. Die Vertrauens¬ 
männer des Bezirkes Vöcklabruck haben anläßlich einer Be- 
zirksvertrauensmäunerkoilferenz den beachtenswerten Beschluß 
gefaßt, dem Landesverbände den Betrag von emer Million 
Kronen aus dem Uuterstützungsfonds des Bezirkes zu über- 
weisen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.