Volltext: Nr. 3 1923 (Nr. 3 1923)

im Alonat ZuZi 19ZS Multiplikator J63'7) 
Monatsbezug (Rente lamt Ceueruitgssulsge) 
Cagesbezug 
Invaliden-^sZZrente (zuzüglich des 
Rentenzuschusses nach § 15, Abs. 1) 
Jnvaliden-^ettrente (zuzüglich des 
Rentenzuschusses nach § 15, Abs. 1) 
Witwenrente 
(zuzüglich der Waisenrenten) 
Summe der 
Waisenrenten 
nicht erwerbs¬ 
fähige oder über 55 
Jahre alte Witwe 
mit Zuschuß nach § 15 
Abs. 2 und zwar: 
bei Minderung der Erwerbs- 
fähigkeit um Prozente 
ohne 
Zuschuß 
nach § 15, 
Abs. 2 
erwerbsfähige 
Witwe 
Kranken¬ 
geld 
einfache 
Waisen 
elternlose 
Waisen 
mit min¬ 
destens 
2 Kindern 
mit weni¬ 
ger > ls 
2 Kindern 
mit min¬ 
destens 
2 Kindern 
mit weni¬ 
ger als 
2 Kinder 
Blinden- 
Zuschuß 
gewl. Hilfs- 
losenzuschuß 
Die Rente für sSNltigt !yiltt£f<eD£UC (§ 26) beträgt die Hälfte der Rente für eine erwerbsfähige, kinderlose Witwe; doch darf für mehrere Anspruchsberechtigte zu- 
sammen die Summe der Hinterbliebenenrenten das 1^/zfache der Rente für eine erwerbsfähige, kinderlose Witwe nicht übersteigen.
	        
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