Volltext: Die pflanzlichen und tierischen Oele und Fette, ausschließlich der Molkereiprodukte, in Frieden und Krieg [33]

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Waschmittel im Monat, deren Bezug auf der Brotkarte zu ver 
merken war. 
Besondere Verbrauchergruppen, wie Aerzte, Grubenarbeiter, 
Wäschereien usf. konnten auf dem Bezugsscheinwege weitere Mengen 
Seife beziehen. 
Die durch diese Verordnung erreichte Einschränkung drückte je 
doch den Verbrauch bei weitem noch nicht auf ein der Produktion 
entsprechendes Maß herab, sodaß sehr bald zu weiteren Sparsam 
keitsmaßnahmen geschritten werden mußte. Zwei Wege standen offen: 
1. noch weitere Einschränkung der zur Verfügung stehenden Mengen, 
und 2. Streckung der Fabrikate. Beide wurden beschritten. 
Die im Frieden im Verkehr befindlichen Fabrikate waren, ab 
gesehen von einigen Spezialerzeugnissen für technische oder andere 
Zwecke, 
1. eine etwa 80 °/„ige Feinseife, 
2. „ „ 60—62 °/oige Kernseife, 
3. „ „ 35—40 °/>ige Schmierseife. 
Feinseife und ein Teil der Kernseife wurden zur Körperpflege. 
Kernseife und Schmierseife zu Wäschereinigungs-, Wasch- und 
Scheuerzwecken verwandt. 
Wollte man von diesen Typen absehen und nur noch gestreckte 
Fabrikate zur Verteilung bringen, so mußte man aus sozialen 
sowie wirtschaftlichen und technischen Gründen zu Einheitsprodukten 
übergehen. Da die Verwendung von fetthaltigen. Waschmitteln zu 
Scheuerzwecken überhaupt in Acht und Bann erklärt wurde, so war 
die Aufgabe, die zur Körper- und Wäschereinigung geeigneten Seifen 
möglichst weitgehend zu strecken. Hierbei ergab es sich, daß am zweck 
mäßigsten für beide Zwecke verschiedene Produkte herzustellen waren, 
indem man für Wäschereinigungszwecke mit einem 4 bis 5 v. H. fett- 
süurehydrathaltigen Waschpulver auskommen konnte, da für diese 
Zwecke in dem herzustellenden Pulver die Waschkraft der mitzuver 
arbeitenden Soda mit ausgenützt werden konnte, während man 
glaubte, bei den Seifen für die Körperpflege den Fettsäurehydrat 
gehalt nicht unter 20 v. H. Herabdrücken zu dürfen. 
Die Bundesratsverordnung vom 21. Juli 1916 bestimmte, daß 
mit wenigen Ausnahmen für industrielle Zwecke nur noch diese ge 
streckten Produkte, die sogenannte KA.-Seife und das KA.-Seifen- 
pulver hergestellt werden durften, und setzte die auf den Kopf der Be 
völkerung entfallende Menge dieser Produkte auf 50 Gramm Fein 
seife und 250 Gramm Seifenpulver im Monat herab.
	        
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