Volltext: Der Zucker im Kriege [Heft 12/13]

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bei der Bemessung des Zuckerverbrauches der Zivilbevölkerung finden 
sollte. Zu diesem Zwecke wurden den Landeszentralbehörden im 
Sommer und Herbst 1916 besondere Mengen zur llnterverteilung zu 
gewiesen. Die Berechnung der Zuteilung für die einzelnen Gebiete 
erfolgte hierbei anfangs nach einem Schlüssel, der die Zahl der Haus 
haltungen, der Kinder unter 14 Jahren und der Obstbäume in 
gleichem Verhältnis berücksichtigte, während später die Zuweisungen 
unter Berücksichtigung der Bevölkerungsziffer und der Zahl der 
Obstbäume erfolgte. Die Landeszentralbehörden hatten, auf Grund 
ihrer Erfahrungen über die Verbreitung der häuslichen Obstver 
wertung in den Kommunalverbänden, die llnterverteilung vorzu 
nehmen. Da die zu diesem Zwecke zur Verfügung stehende Zucker 
menge den Zuckerbedarf der Haushaltungen für die häusliche Obst 
verwertung nicht überall zu decken vermochte, so wurde frühzeitig 
durch Flugblätter und Veröffentlichungen auf die Möglichkeit hin 
gewiesen, Obst ohne Zuckerzusatz durch Verwendung von Chemikalien 
haltbar zu machen. Die Menge, die durchschnittlich in den einzelnen 
Bundesstaaten für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung auf den 
Kopf der Bevölkerung entfiel, schwankte zwischen 777 Gramm und 
1330 Gramm. In den Kommunalverbänden schwankte die durch 
schnittliche Kopfmenge zwischen 155 Gramm in einem westpreußischen 
Landkreise und 2332 Gramm in der Stadt Cassel. Die Bedarfs 
ermittlung erfolgte in den einzelnen Kommunalverbänden auf 
verschiedene Weise. Teilweise wurde die Zulage gleichmäßig auf die 
gesamte Bevölkerung verteilt; in anderen Kommunalverbänden hatten 
die Haushaltungen ihren früheren Zuckerverbauch für Obstverwertung 
anzumelden und erhielten einen der vorhandenen Menge entsprechenden 
Anteil zugewiesen. Die Reichszuckerstelle hatte den Kommunalver 
bänden schon im Mai 1916 geraten, aus dem allgemeinen Bedarfsanteil 
besondere Rücklagen für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung zu 
machen. Die Gesamtmenge der in den Kommunalverbänden zu 
diesem Zwecke bis zum Juli 1916 geschaffenen Rücklagen betrug mehr 
als 100 000 Doppelzentner. Außerdem wurde der in einzelnen 
Kommunalverbänden noch vorhandene Futterzucker zur Verarbeitung 
in Verbrauchszucker für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung 
freigegeben. Bei der außerordentlichen Bedeutung der Haltbar 
machung von Obst in den Haushaltungen im Interesse der Volks 
ernährung wird auch im Jahre 1917 aus die Zuteilung größerer 
Zuckermengen für diese Zwecke besonderes Augenmerk zu richten sein. 
Hierbei werden die Kommunalverbände auf Grund der im letzten Jahre 
gewonnenen Erfahrungen vielfach auch eine den Verhältnissen besser 
entsprechende Verteilungsweise in Anwendung bringen können.
	        
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