Volltext: Der Zucker im Kriege [Heft 12/13]

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für die auf Grund des Gesellschaftsvertrages gelieferten Rüben ge 
zahlt worden war. Für Fabriken, die für das Betriebsjahr 1913/14 
Verträge über Lieferung von Rüben nicht abgeschlossen hatten, betrug 
der Mindestpreis 1,50 <M für 50 kg Rüben. 
Die von der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft vorgenommenen Be 
standsaufnahmen hatten den Nachweis erbracht, daß die vom Handel 
aufgenommenen Zuckermengen im allgemeinen nicht zur Ansammlung 
von Beständen verwendet, sondern alsbald den Verbrauchern zu 
geführt wurden. Angesichts dieser Tatsache konnten auch Maßnahmen 
zu einer Verlangsamung in der Ablieferung des Verbrauchszuckers 
durch die Raffinerien nicht den erwünschten Erfolg bringen, ebenso 
wie die Bemühungen des Kleinhandels in vielen Kommunalverbänden, 
durch Beschränkung der Abgabe von Zucker auf kleinere Mengen an 
den einzelnen Verbraucher einen Rückgang der Nachfrage zu erzielen, 
als gescheitert angesehen werden mußten. Ebenso wie bei den 
anderen Lebensmitteln hatte auch hier die Beschränkung in der Ab 
gabe von Zucker an die Verbraucher nur den einen Erfolg, daß diese 
auf alle mögliche. Weise und durch Einkauf in einer großen Anzahl 
von Verkaufsstellen sich einen Zuckervorrat für alle Fälle zu sichern 
suchten. Im April 1916 waren die vorhandenen Zuckerbestände 
so weit zusammengeschmolzen, daß bis zum Beginn der neuen Zucker 
kampagne monatlich nur ungefähr 1000 000 dz zur Verfügung 
standen. 
III. Die deutsche Zuckerwirtschaft seit der Gründung 
der Reichszuckerstelle. 
Durch Bekanntmachung vom 10. April 1916 wurde zur 
Regelung des Verkehrs mit Verbrauchszucker eine Reichszuckerstelle 
errichtet. Die Reichszuckerstelle sollte für die Verteilung der noch 
zur Verfügung stehenden Zuckervorräte auf die Kommunalverbänoe, 
die gewerblichen und sonstigen Betriebe sowie auf die Heeresver 
waltungen und die Marineverwaltung sorgen. Ihre Befugnisse 
wurden durch die Bekanntmachung vom 14. September 1916, unter 
Angliederung der Verteilungsstelle für Rohzucker, auch auf die Be 
wirtschaftung des Rohzuckers und durch Übertragung bestimmter Be 
fugnisse ebenso auf die Bewirtschaftung der Zuckerrüben ausgedehnt. 
Der Gang der inländischen Zuckerwirtschaft feit der Begründung der 
Reichszuckerstelle soll in folgendem nach der Seite der Erzeugung 
und nach der Seite der Verteilung und des Verbrauches dargestellt 
werden:
	        
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