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mühlen und trug alle Reports und Druschprämien endgültig selbst.
Den hierdurch entstehenden Kapitalaufwand, einschließlich der
Verwaltungskosten (Mehlbezirke, Brotkarten), legte er sodann mit
einer Mark auf den Doppelzentner Mehl dergestalt um, daß die
Mühlen diesen Betrag an ihn abzuliefern hatten. Diese Gebühr
hat jene Auslagen regelmäßig gedeckt, irgendwelche wesentlichen
Überschüsse sind ebenfalls nicht eingetreten.
Auf diesem Wege ist zurzeit z. B. ein ini Jahre gleich
bleibender Mehlpreis von Mark 29,60 fiir 100 Kilo Roggenmehl
und Mark 35,— für 100 Kilo Weizenmehl sichergestellt worden.
Dieser Preis, einschließlich der geschilderten Umlage von einer
Mark, gilt als Erzeugerpreis ab Mühle ohne Sack und umfaßt
Mahlbruttolohn, Getreidelager usw. Beim Verkaufe dürfen die
Handelsmühle und der Bezugsscheinhändler zusammen bis zu
zwei Mark für 100 Kilo Unkosten (Frachten, Rollgelder, Kredit-
spesen und dergl.) aufschlagen. Der Schwarzbrotpreis berechnet sich
hiernach unter Beachtung eines in Dresden vorgeschriebenen
Zusatzes von 10 Prozent Weizenmehl (zur Verbesserung der Güte
und zur Verarbeitung des verhältnismäßig zu starken Weizen-
anbaues) wie folgt:
80 Kilo Roggenmehl .... 26,30 Mark
10 „ Weizenmehl .... 3,70 „
10 „ Streckung, rund . . 3,50 „
133 Kilo Brot 32,50 Mark
Zuschlag für Backlohn .... 8,50 „
Zuschlag für Nutzen . . . 1.60 „ ■
42,50 Mark.
Hiernach kostet 1 Kilo Schwarzbrot 31,9 Pfennig, abgerundet
32 Pfennig, so daß 1 Pfund mit 16 Pfennig verkauft wird.
Weißbrot wird zu 75 Gramm für 5 Pfennig abgegeben.
Druck von A. Sehdel & Cie. G. m. b. H.. Berlin SW 61.