Volltext: Die Nahrungsmittelwirtschaft großer Städte im Kriege [Heft 7/8]

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mühlen und trug alle Reports und Druschprämien endgültig selbst. 
Den hierdurch entstehenden Kapitalaufwand, einschließlich der 
Verwaltungskosten (Mehlbezirke, Brotkarten), legte er sodann mit 
einer Mark auf den Doppelzentner Mehl dergestalt um, daß die 
Mühlen diesen Betrag an ihn abzuliefern hatten. Diese Gebühr 
hat jene Auslagen regelmäßig gedeckt, irgendwelche wesentlichen 
Überschüsse sind ebenfalls nicht eingetreten. 
Auf diesem Wege ist zurzeit z. B. ein ini Jahre gleich 
bleibender Mehlpreis von Mark 29,60 fiir 100 Kilo Roggenmehl 
und Mark 35,— für 100 Kilo Weizenmehl sichergestellt worden. 
Dieser Preis, einschließlich der geschilderten Umlage von einer 
Mark, gilt als Erzeugerpreis ab Mühle ohne Sack und umfaßt 
Mahlbruttolohn, Getreidelager usw. Beim Verkaufe dürfen die 
Handelsmühle und der Bezugsscheinhändler zusammen bis zu 
zwei Mark für 100 Kilo Unkosten (Frachten, Rollgelder, Kredit- 
spesen und dergl.) aufschlagen. Der Schwarzbrotpreis berechnet sich 
hiernach unter Beachtung eines in Dresden vorgeschriebenen 
Zusatzes von 10 Prozent Weizenmehl (zur Verbesserung der Güte 
und zur Verarbeitung des verhältnismäßig zu starken Weizen- 
anbaues) wie folgt: 
80 Kilo Roggenmehl .... 26,30 Mark 
10 „ Weizenmehl .... 3,70 „ 
10 „ Streckung, rund . . 3,50 „ 
133 Kilo Brot 32,50 Mark 
Zuschlag für Backlohn .... 8,50 „ 
Zuschlag für Nutzen . . . 1.60 „ ■ 
42,50 Mark. 
Hiernach kostet 1 Kilo Schwarzbrot 31,9 Pfennig, abgerundet 
32 Pfennig, so daß 1 Pfund mit 16 Pfennig verkauft wird. 
Weißbrot wird zu 75 Gramm für 5 Pfennig abgegeben. 
Druck von A. Sehdel & Cie. G. m. b. H.. Berlin SW 61.
	        
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