Volltext: Reisekarte durch das Salzkammergut und dessen nächste Umgebung

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Für Fahrten im Bereiche der Stadt und Vorstädte Gmundens 
mit Einschluss von Altmünster, Baumgarten, Ebenzweier, Oberweis, Ort 
und Pinsdorf ist fiir eine einspännige Fuhr für die erste Stunde 
1 fl. __ kr. ö. W. 
für eine zweispännige Fuhr für die erste Stunde 
i fl. 60 kr. ö W., 
zu bezahlen. — Trinkgeld ist keines zu geben. 
Für Fahrten unter einer Stunde ist der Preis derselbe wie tür 
eine Stunde. Nach Ablauf der ersten Stunde wird der Fahrpreis nach 
Viertelstunden berechnet. 
Für eine Fahrt nach dem Bahnhof zweispännig 1 fl , - ein¬ 
spännig 70 kr. ö W. — Trinkgeld ist keines zu entrichten. 
Bei allen übrigen Fahrten ist das Trinkgeld bei Verwendung 
eines ganzen Tages zweispännig 1 fl., einspännig 70 kr., für einen 
halben Tag zweispännig 60 kr., einspännig 35 kr. ö. W. 
Dieser Tarif wird mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntnis» 
gebracht, dass dem Postmeister und den Lohnkutschern bei strenger 
Ahndung untersagt ist, unter was immer für einem Vorwand eine den 
Tarifsatz übersteigende Anforderung zu stellen, wessbalb auch Jeder¬ 
mann, von welchem eine höhere Zahlung abverlangt werden sollte, ersucht 
wird, hievon die Anzeige an das Bezirksamt zu machen, damit dasselbe 
in die Lage komme, ungebührliche Anforderungen abzustellen, und mit 
Nachdruck zu ahnden. 
ßtj[ixhzmt Gmvtotvif m 7. fflni 1864* 
Der k. k. Landesgerichtsralh and Bezirks -Vorsteher: 
Paumgartner. 
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