Volltext: Reisekarte durch das Salzkammergut und dessen nächste Umgebung

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Das Trinkgeld bei jeder dieser Fahrten ist: 
Bei der Verwendung eines halben Tages — fl. 60 kr. öst. Wahr, 
„ „ „ eines ganzen Tages 1 fl.. — kr „ 
Für Fahrten im Bereiche der Ortsgemeinde Ischl, zu welchen 
auch jene nach Inner-Weissenbach, Lauffen und in die Rettenbachmühle 
gehören, ist 
für eine 1 spännige Fuhr für die Stunde 1 fl. — kr Österr. Währ. 
für eine 2 spännige Fuhr für die Stunde 1 fl. 60 kr. „ 
zu bezahlen. — Trinkgeld ist keines zu geben.. 
Für Fahrten unter einer Stunde ist der Preis der gleiche, wie 
für eine Stunde« Nach Ablauf der ersten Stunde wird der Fahrpreis 
nach Viertel - Stunden berechnet. 
dieser Tarif wird mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntnis^ 
gebracht, dass den Fiakern bei strenger Ahndung untersagt ist, unter 
was immer für einem Vorwande eine den Tarif-Satz übersteigende An¬ 
forderung zu stellen, weshalb auch Jedermann, von welchem eine hö¬ 
here Zahlung abverlangt werden sollte, ersucht wird, hievon die Anzeige 
au die hiesige k. k. Cur-Inspektion zu machen, damit dieselbe in die 
Lage komme, ungebührliche Anforderungen abzustellen und mit Nach¬ 
druck zu ahnden. 
K. K. Bezirksamt Ischl, am 1. Juni 1864.
	        
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