Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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hielt, dessen Eigentum das dort stehende Kellergebäude war. 
Am Abhange des einst mit Tannen und Erlen bewachsenen 
Hügels entspringt zwischen Sandsteinen und Thonschiefer in 
einer Tiefe von zwei Klaftern eine schwefelhaltige Quelle, die 
dem Zufall ihre Entdeckung verdankt. Nach der bereits ver¬ 
alteten Analyse des ehemaligen Kreisarztes Dr. Susan in Ried 
sind ihre Bestandtheile Hydrothionsäure und hydrothionsaure 
Natursalze, schwefelsaure Kalkerde und Eisenoxyd; sie soll als 
Trink- und Badewasser besonders bei Hautkrankheiten, Hä- 
morrhoidal- und Abdominalleiden bei überwiegender Venosität 
desselben mit gutem Erfolge gebraucht werden 1). 
Die ehemalige passauische Herrschaft und das Schloss 
Obernberg. 
Zur ehemaligen passauischen Herrschaft Obernberg gehörte 
vor der Abtretung der Landeshoheit an Oesterreich 1782 der 
Markt Obernberg mit dem Burgfrieden und die Hofmark 
Schalkham als reichsfreies Territorium, dann die Untertanen 
in den bairischen Landgerichten, nämlich die hofmarkischen Frei- 
höfler und Kleingütler, die Ein - und Fünfziger oder stephani- 
schen Untertanen in den Aemtern Merschwang, Neurating 
und Geiersberg 2). 
Das reichsfreie Territorium des Marktes Obernberg war 
durch den Burgfrieden begränzt. Die letzte Gränzbeschreibung 
geschah durch das Land - und Pfleggericht Obernberg unter 
15. Juni 1791; wir haben sie bereits I. S. 18 und 19 aufgeführt 
und wird des Zusammenhanges wegen abermals angegeben. 
Der 1. Markstein des obernberger Burgfriedens stand 
eine halbe Viertelstunde ausser dem Markte, 14 Schritte 
ober dem Gärtnerhause im Urfar und zu Rechten des In, 
beiläufig GO Schritte von demselben; von hier aus bildete 
der vom Urfar aus in den Markt führende Weg die Gränzc 
bis an den Punct, an welchem sich dieser mit der nach 
Kazenberg führenden Strasse kreuzt, von da aus eine ge¬ 
rade Linie, die sich zu dem oberhalb links an der Post 
1) Pi 11 wein, Inkreis, 77. 
’l) Kreittmayr, Bayrisches Staatsrecht, 270.
	        
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