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umgänglich. Die „ R affi n e ri e sp ann e", d. h. der Ver
arbeitungslohn der Zuckerraffinerien, war wohl der nächste große,
durch Einkaufspreis des Rohzuckers und Verkaufspreis von Melis
zucker als Grundpreis gesetzlich allgemein festgelegte öffentliche Werk
lohn im Gebiete der Volksernährung. Seitdem sind zahlreiche
derartige Festsetzungen, in der Regel in einheitlichen Verarbeitungs
verträgen, erfolgt; der Trockenlohn für Kartoffeln und
Dörrgemüse, der Brennlohn der Spiritusindustrie, neuer
dings der Werklohn der Konservenfabriken, haben zahl
reiche Gegenstücke, und je weiter die öffentliche Bewirtschaftung fort
schreitet, umsomehr werden die Verarbeitungsindustricn wirt
schaftlich (wenn auch keineswegs immer rechtlich) Werklohnarbeiter
öffentlicher Körperschaften^).
Übrigens enthalten auch die Kalkulationen, welche den ver
öffentlichten Höchst-, Richt-, Vertrags- und Übernahmepreisen zu
grunde liegen, regelmäßig bei ihrer Berechnung genau begrenzte Sätze
des Verarbeitungslohnes. Zwischen dem Höchstpreis einer bewirt
schafteten Ware und dem öffentlichten Werklohn ist zumeist nur
ein formeller Unterschied: Beim ersteren wird dem Erzeuger das
Material geliefert oder freigegeben, und in dem ihm gestatteten Höchst
verkaufspreise soll sein Verarbeitungslohn samt Reingewinn ent
halten sein; im letzteren übernimmt die Behörde oder Kriegsgesell
schaft selbst die Leitung des Absatzes und kristallisiert den Werklohn
regelmäßig wirtschaftlich, seltener rechtlich aus.
Die Fests etzung des öffentlichen Werklohnes erfolgt durchweg
durch dieselben Stellen wie beim Vertrags- und Abgabepreis. Formell
wird er wohl meistens von amtlichen Stellen allein aufgestellt,
tatsächlich ist er jedoch regelmäßig das Ergebnis von Verhandlungen
zwischen Regierungs- und Jntereffentenvertretern, die meistens zur
Verständigung führen. Auch der Werklohn steht, was oft nicht ge
nügend beachtet wird, im engen Zusammenhang mit den Be
stimmungen der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung.
Wenn also ein Werklohn für Gegenstände des täglichen Bedarfs oder
des Kriegsbedarfs so festgesetzt ist, daß ein Teil der Betriebe bei
seiner Jnnehaltung übermäßige Gewinne erzielt, so müssen diese
Auch damit wird nur etwas stark ausgebreitet, was im Frieden schon
in erheblichem Umfange bestand; „Lohnindustrien" waren vor allem viele Hilfs
industrien in der Metallverarbeitung, von alters her die Lohnmüllerei, in großem
Umfange im Webstoffgewcrbe. Dort bestanden allgemein bekannte, öffentliche
Werklöhne, die in England z B. börsenmäßig festgestellt wurden; hierüber zu
vergl. Bredt, Die Lohnindustrie, Berlin 1905; Landauer, Handel und Pro
duktion in der Baumwollindustrie, Tübingen 1912.