Volltext: Die Preisgebilde des Kriegswirtschaftsrechts [24]

60 
Druck von Wilhelm Greve, Königs. Hosöuchdruckerei, Berlin 5VV 68. 
Handelsspanne nicht inehr als ^ bis höchstens ^ der Gesamtspanne 
für sich in Anspruch nehmen soll, gilt auch hier. 
Eine gewisse Erschwerung in der Festsetzung des aufgedruckten 
Preises ergibt sich daraus, daß die Fracht für diese Artikel mit auf 
gedruckten Preisen sehr verschieden hoch sein kann, während der 
Preis im allgemeinen einheitlich ist und meistens bereits aufgedruckt 
wird, ehe man wissen kann, wohin die Ware versendet wird. Im 
Frieden waren es hauptsächlich wertvolle Artikel, die auf diese Weise 
gekennzeichnet wurden, und bei diesen fielen die Versendungskosten, 
selbst wenn sie über das ganze Reich hingegangen waren, im großen 
Durchschnitt nicht allzusehr ins Gewicht. Im Kriege werden mit 
der zwangsmäßigen äußeren Kennzeichnung auch Waren mit geringem 
spezifischem Werte dieser Preisbindung unterworfen, und sobald die 
Handelsspanne feststeht, hat diese Ware die begreifliche Neigung, in 
der Nähe ihres Erzeugungsortes zu bleiben. Diese Schwierigkeit 
ist bisher vereinzelt ausgetreten. Wo sie in Kriegsgesellschaften be 
merkbar wird, schasst man durch Frachtenausgleich, etwa durch be 
sondere Ausgleichskassen, die Möglichkeit, diese unerwünschte Neben 
wirkung zu überwinden. Auch die zwangsläufige Verteilung der 
Waren nach festem Schlüssel wirkt der ungleichen Anziehungskraft 
der einzelnen Bedarfsgebiete entgegen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.