Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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gegenständlichen Kurse, beziehungsweise diplomierte Kranken- 
Pflegerinnen nicht vorhanden sind“. Werden aber schlecht aus- 
gebildete Krankenpflegerinnen (unsere bisherigen Spitalswärte 
rinnen!) als Fürsorgeschwestern verwendet, dann wird-bald in den 
meisten Orten eine Fürsorgetätigkeit überhaupt nur mehr dem 
Namen nach vorhanden sein. 
Daß intelligente, fachlich gut ausgebildete Fürsorgerinnen 
auch gut entlohnt werden müssen, ist selbstverständlich, der er 
wähnte Ministerialerlaß erkennt dies auch vollkommen an und 
enthält darüber leider nur allzu unbestimmte Vorschriften. 
Auf einen Punkt sei noch hingewiesen, wenn er vielleicht 
auch kleinlich erscheinen mag: auf die Schweste rn t r a c h t 
Wir halten es für Geschmacksache, ob eine Schwester außerhalb 
des Dienstes ihre Schwesterntracht tragen will oder nicht. Im 
Dienst, auch im Dienst als Fürsorgeschwester, halten wir eine be 
sondere Tracht für sehr angezeigt; es erleichtert wesentlich den 
Dienst, wenn die Besuchten gleich erkennen, mit wem sie es zu tun 
haben, wenn die Fürsorgeschwester nicht erst eine Legitimations 
karte vorzeigen und darlegen muß, wer sie eigentlich ist. Und 
wenn die Fürsorgeschwester einmal eingebürgert ist, wenn die 
Bevölkerung ihre Tätigkeit schätzen gelernt hat, dann gibt ihr die 
Tracht ein gewisses Ansehen, das ihrer Tätigkeit sehr förderlich ist. 
Nun haben leider verschiedene Mißstände während des 
Krieges die Schwesterntracht diskreditiert: einerseits Damen der 
vermögenden Klasse, alte und junge, die es für passend gehalten 
haben, zu Brillantboutons, Brillantringen' und eleganten Klei 
dern die Schwesternhaube aufzusetzen und sich in dieser 
Maskerade im Spital und auf der Straße zu zeigen, anderseits 
minderwertige Pflegerinnen, oft auch Personen, die mit dem Pflege 
rinnenberuf nichts zu tun hatten, die zu ihren zweifelhaften Aben 
teuern die Pflegerinnentracht geeignet fanden. Dazu kommt noch 
die Geschmacklosigkeit vornehmer Häuser, ihre Kindermädchen 
Schwesterntracht anlegen zu lassen. All das hat in den Augen 
weiter Bevölkerungskreise die Schwesterntracht — und mit ihr 
teilweise deren Träger — diskreditiert. All dem Umfug müßte ein 
Biegel vorgeschoben werden; dies ginge nur durch einen Schutz 
der Schwesterntracht im weitesten Umfang, wie er während des 
Krieges in Deutschland ein geführt wurde. 
Alle unsere Behörden treten jetzt für Fürsorgetätigkeit ein; 
die ganze Fürsorgetätigkeit scheint einen wesentlichen Aufschwung 
erfahren zu wollen. Gewiß ist, daß nicht mit einem Schlag um 
fassende Fürsorgeaktionen geschaffen werden können, daß sich 
alles nur langsam und allmählich — viel zu langsam für den 
dringenden Bedarf — entwickeln kann. Eine der Vorbedingungen 
aber für die Entwicklung der Fürsorgetätigkeit ist das Vorhanden 
sein von auf diesem Gebiete geschulten Personen: geschulten 
Aerzten und geschulten Schwestern, geschulten Beamten und ge 
schulten ehrenamtlich tätigen Privatpersonen. Für diese Schulung 
müssen die Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Diese
	        
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