Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1921 (1921)

22 
Staatslehranstalten 6 K , an Landes-, Ge 
meinde- oder Privatanstalten 4 E-Stempel. 
Die wichtigsten stempelfreien Zeugnisse 
sind außer den vorgedachten Volksschul 
zeugnissen: a) Armutszeugnisse; b) Zeugnisse, 
bte zur Erlangung einer Armenpfründe, zur 
unentgeltlichen Aufnahme in ein Kranken-, Ge 
bär-, Findel-, Siechen-, Waisen-, Erziehungs 
haus u. dgl. beigebracht werden müssen; 
e) Christenlehrzeugnisse; d) Neligionszeugnisfe 
für Brautleute; e) Zeugnisse über die An 
meldung des Uebertrittes von einem christlichen 
Glaubensbekenntnisse zu einem anderen; 
f) Jmpfzeugnisse; g) Zeugnisse über die erfüllte 
Verbindlichkeit zur Lesung von Messen behufs 
Erhalt des hiefür gewidmeten Betrages (Sti 
pendium oder Rente); b) bte nt die Wander 
oder Dienstbücher eingetragenen Dienst- und 
Verhaltungszeugnisse; i) ärztliche Zeugnisse, 
welche bestimmt sind, das Ausbleiben der Schü- 1 
ler aus dem Unterrichte der Volks- und Bürger 
schulen zu rechtfertigen, insoweit zu deren Be- 
such eine gesetzliche Verpflichtung besteht; 
b) Zeugnisse in Angelegenheit der Kranken- 
und Unfallversicherung der Arbeiter. 
Zollverfahren, Eingaben, und zwar: a) wenn 
eine gesetzliche Begünstigung als Recht in An- ' 
sprach genommen wird, stempelfrei; b) wenn ; 
es sich um eine Ausnahme handelt oder um - 
etwas, wozu eine besondere Bewilligung 
erforderlich ist, 4K;c) Rekurse bis 100 K — | 
I X,— über 100 K — 2 K. 
Verbrauchsstempel für Spielkarten: Für 
ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 2 K. über 
36 Blätter 4L; für lackierte oder waschbare oder 
solchen gleichgehaltene Kartenspiele das dop 
pelte der vorgedachten zwei Stempelbeträge. 
i- und %e{<2Qxapfyentvef(2n. 
Nene Post- und Teleqraphenqebühren 
für den Verkehr im JnLande, LiechLenstein, mit Ungarn, Deutschland, tschecho-slowatische Republik. 
Königreich 8. H. 8. und in den Weltpostvereinsländern. 
Gültig vom 16. April 1920. 
A. Gebühren bei der Aufgabe. daher auch nicht eingeschrieben werden. Brief 
1. Gewöhnliche Briefe: a) Oesterreich- und schriftliche Mitteilung verboten. Gedruckte 
Liechtenstein (Höchstgew. 600 Gr.), Deutschland Visitkarten, welche mit Glückwünschen oder an- 
(Gew. unbeschr.), 8. 8. 8., Königreich d. Serben, deren Höflichkeitsformeln mit höchstens fünf 
Kroaten und Slowenen (Höchstgew. 260 Gr.). 
Ungarn (Höchstgew. 260 Gr.): Bis 20 Gr. 80 b, 
darüber für je weitere 20 Gr. um 20 b mehr; 
b) nach der Tschechoslowakei, und dem sonstigen 
Auslande einschließlich wen zu Italien, Polen 
und Rumänien gehörigen Gebieten der ehe 
maligen öst.-ung. Monarchie (Höchstgew. unbe 
schränkt): Bis 20 Gr. 2 K, darüber für jede 
weiteren 20 Gr. um 1 K 20 h mehr. 
2. Postkarten: a) Inland, Deutschland, 
S. H. 8. und Ungarn einfach 60 b, mit Antwort 
1 K; b) Tschechoslowakei, Südtirol und den son 
stigen Weltpostvereinsländern: einfach 80 b, mit 
Antwort 1 E 60 h. 
3. Drucksachen (Höchstgewicht 2000 Gr., 
die Ausdehnung der Drucksachen ist auf 46 ein 
in jeder Richtung oder in Rollenform auf 76 em 
Länge und 10 em Durchmesser beschränkt): Frei 
machungszwang. a) Inland, Liechtenstein, Deutsch 
lands 8. 8. 8. und Ungarn: Nichteiliae: für 
je 60 Gramm nichtsperrig (flach) 20 b, sperrige 
(Rollen) 30 b; für eilige außerdem der Eilzuschlag 
von 10 h. Drucksachen in Rollenform zur eiligen 
Beförderung nicht zugelassen. Einschreibung nur 
bei eiligen Drucksachen zulässige b) Weltpost 
vereinsverkehr (mit den zu Italien, Polen und 
Rumänien gehörigen Gebieten der ehem. öst.- 
ung. Monarchie): für je 60 Gramm 40 b. Nach 
Deutschland u. ins Ausland rein Eilzuschlag. Sonder 
tarif für Blindendrucksendungen (bloß Inland, 
Deutschland, Tschecho-Slowakei), bis 60 Gramm 
10 h, bis-100 Gr. 20 h, bis 1000 Gr. 50 h, bis 
2000 Gr. 75 h, bis 3000 Gr. 1 K. Drucksachen 
in Rollenform können eilig nicht befördert, 
Worten oder herkömmlichen Abkürzungen (p. f. 
usw.) beschrieben sind, können als Drucksachen 
versendet werden. 
4. Geschüftsp.apiere (Höchstgew. % Kilo- ; 
gramm): Gebühren: für je 60 Gramm 20 h 
(mindestens aber 80 h); Ausland: für je 60 Gr. 
40.h (mindestens 2 K). Müssen wenigstens teil- ; 
weise freigemacht werden. Die Einschreibung ist J 
zulässig., 1 j 
5. Warenproben: a) Oesterreich, Liechten 
stein, Deutschland Höchstgewicht 600 Gr., König 
reich 8. 8. 8., Ungarn 260 Gr.; Weltpostverein j 
360 Gr. Gebühren: für je 60 Gr. 20 h (min 
destens aber 60 h); Ausland: für je 60 Esr. 
40 h (mindestens aber 80 h). Außer Musteru 
und Proben von Waren sind, kleine Mengen von 
Waren selbst und kleine Gegenstände überhaupt 
zugelassen, auch wenn sie einen Kauf- oder : 
Handelswert haben. (Nur im 'Auslandverkehrj 
dürfen dieWarenprobenkeine n Kaufwert haben). 
Zulässige Ausdehnung: 30 em in der Länge, 20 cm ; 
in der Breite und 10 em in der Höhe oder bei 
Sendungen in.Rollenform 30 em in der Länge 
und 16 em im Durchmesser. Einschreibung zu 
lässig. Schriftliche Mitteilungen unzulässig. Müssen 
wenigstens teilweise freigemacht werden. 
6. Eingeschriebene Briefe: Außer der 
gewöhnlichen Briefgebühr noch die Einschreibe 
gebühr. Selbe beträgt' 1 K 20 h und im Welt 
postverein 2 K. 
7. Wertbriefe (Geldbriefe) unzulässig der- 1 
zeit nach Kgr. 8. 8. S*. (Freimachungszwang)' ! 
Gewicht unbegrenzt: a) Gewichtsgebühr wie für 
einen gleichschweren eingeschriebenen Brief;'
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.