22 Staatslehranstalten 6 K , an Landes-, Ge meinde- oder Privatanstalten 4 E-Stempel. Die wichtigsten stempelfreien Zeugnisse sind außer den vorgedachten Volksschul zeugnissen: a) Armutszeugnisse; b) Zeugnisse, bte zur Erlangung einer Armenpfründe, zur unentgeltlichen Aufnahme in ein Kranken-, Ge bär-, Findel-, Siechen-, Waisen-, Erziehungs haus u. dgl. beigebracht werden müssen; e) Christenlehrzeugnisse; d) Neligionszeugnisfe für Brautleute; e) Zeugnisse über die An meldung des Uebertrittes von einem christlichen Glaubensbekenntnisse zu einem anderen; f) Jmpfzeugnisse; g) Zeugnisse über die erfüllte Verbindlichkeit zur Lesung von Messen behufs Erhalt des hiefür gewidmeten Betrages (Sti pendium oder Rente); b) bte nt die Wander oder Dienstbücher eingetragenen Dienst- und Verhaltungszeugnisse; i) ärztliche Zeugnisse, welche bestimmt sind, das Ausbleiben der Schü- 1 ler aus dem Unterrichte der Volks- und Bürger schulen zu rechtfertigen, insoweit zu deren Be- such eine gesetzliche Verpflichtung besteht; b) Zeugnisse in Angelegenheit der Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter. Zollverfahren, Eingaben, und zwar: a) wenn eine gesetzliche Begünstigung als Recht in An- ' sprach genommen wird, stempelfrei; b) wenn ; es sich um eine Ausnahme handelt oder um - etwas, wozu eine besondere Bewilligung erforderlich ist, 4K;c) Rekurse bis 100 K — | I X,— über 100 K — 2 K. Verbrauchsstempel für Spielkarten: Für ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 2 K. über 36 Blätter 4L; für lackierte oder waschbare oder solchen gleichgehaltene Kartenspiele das dop pelte der vorgedachten zwei Stempelbeträge. i- und %e{<2Qxapfyentvef(2n. Nene Post- und Teleqraphenqebühren für den Verkehr im JnLande, LiechLenstein, mit Ungarn, Deutschland, tschecho-slowatische Republik. Königreich 8. H. 8. und in den Weltpostvereinsländern. Gültig vom 16. April 1920. A. Gebühren bei der Aufgabe. daher auch nicht eingeschrieben werden. Brief 1. Gewöhnliche Briefe: a) Oesterreich- und schriftliche Mitteilung verboten. Gedruckte Liechtenstein (Höchstgew. 600 Gr.), Deutschland Visitkarten, welche mit Glückwünschen oder an- (Gew. unbeschr.), 8. 8. 8., Königreich d. Serben, deren Höflichkeitsformeln mit höchstens fünf Kroaten und Slowenen (Höchstgew. 260 Gr.). Ungarn (Höchstgew. 260 Gr.): Bis 20 Gr. 80 b, darüber für je weitere 20 Gr. um 20 b mehr; b) nach der Tschechoslowakei, und dem sonstigen Auslande einschließlich wen zu Italien, Polen und Rumänien gehörigen Gebieten der ehe maligen öst.-ung. Monarchie (Höchstgew. unbe schränkt): Bis 20 Gr. 2 K, darüber für jede weiteren 20 Gr. um 1 K 20 h mehr. 2. Postkarten: a) Inland, Deutschland, S. H. 8. und Ungarn einfach 60 b, mit Antwort 1 K; b) Tschechoslowakei, Südtirol und den son stigen Weltpostvereinsländern: einfach 80 b, mit Antwort 1 E 60 h. 3. Drucksachen (Höchstgewicht 2000 Gr., die Ausdehnung der Drucksachen ist auf 46 ein in jeder Richtung oder in Rollenform auf 76 em Länge und 10 em Durchmesser beschränkt): Frei machungszwang. a) Inland, Liechtenstein, Deutsch lands 8. 8. 8. und Ungarn: Nichteiliae: für je 60 Gramm nichtsperrig (flach) 20 b, sperrige (Rollen) 30 b; für eilige außerdem der Eilzuschlag von 10 h. Drucksachen in Rollenform zur eiligen Beförderung nicht zugelassen. Einschreibung nur bei eiligen Drucksachen zulässige b) Weltpost vereinsverkehr (mit den zu Italien, Polen und Rumänien gehörigen Gebieten der ehem. öst.- ung. Monarchie): für je 60 Gramm 40 b. Nach Deutschland u. ins Ausland rein Eilzuschlag. Sonder tarif für Blindendrucksendungen (bloß Inland, Deutschland, Tschecho-Slowakei), bis 60 Gramm 10 h, bis-100 Gr. 20 h, bis 1000 Gr. 50 h, bis 2000 Gr. 75 h, bis 3000 Gr. 1 K. Drucksachen in Rollenform können eilig nicht befördert, Worten oder herkömmlichen Abkürzungen (p. f. usw.) beschrieben sind, können als Drucksachen versendet werden. 4. Geschüftsp.apiere (Höchstgew. % Kilo- ; gramm): Gebühren: für je 60 Gramm 20 h (mindestens aber 80 h); Ausland: für je 60 Gr. 40.h (mindestens 2 K). Müssen wenigstens teil- ; weise freigemacht werden. Die Einschreibung ist J zulässig., 1 j 5. Warenproben: a) Oesterreich, Liechten stein, Deutschland Höchstgewicht 600 Gr., König reich 8. 8. 8., Ungarn 260 Gr.; Weltpostverein j 360 Gr. Gebühren: für je 60 Gr. 20 h (min destens aber 60 h); Ausland: für je 60 Esr. 40 h (mindestens aber 80 h). Außer Musteru und Proben von Waren sind, kleine Mengen von Waren selbst und kleine Gegenstände überhaupt zugelassen, auch wenn sie einen Kauf- oder : Handelswert haben. (Nur im 'Auslandverkehrj dürfen dieWarenprobenkeine n Kaufwert haben). Zulässige Ausdehnung: 30 em in der Länge, 20 cm ; in der Breite und 10 em in der Höhe oder bei Sendungen in.Rollenform 30 em in der Länge und 16 em im Durchmesser. Einschreibung zu lässig. Schriftliche Mitteilungen unzulässig. Müssen wenigstens teilweise freigemacht werden. 6. Eingeschriebene Briefe: Außer der gewöhnlichen Briefgebühr noch die Einschreibe gebühr. Selbe beträgt' 1 K 20 h und im Welt postverein 2 K. 7. Wertbriefe (Geldbriefe) unzulässig der- 1 zeit nach Kgr. 8. 8. S*. (Freimachungszwang)' ! Gewicht unbegrenzt: a) Gewichtsgebühr wie für einen gleichschweren eingeschriebenen Brief;'