Volltext: Geschichte des k.k. akademischen Gymnasiums zu Linz

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in der Charwoche aufgehoben; dagegen 1804 die fünfmalige 
Beicht und öffentliche Communion wieder eingeführt; dagegen 
nach erneuerter Aufhebung von Neuem angeordnet, wie sie noch 
gegenwärtig besteht, wozu die dreitägigen Andachts-Uebungen 
in der Charwoche kamen. — Die zugewiesene Kirche war, wie 
früher die Xav e r i - K a p e 11 e, gegenüber der Pfarrkirche, 
nach ihrer Schliessung im Jare 1784 die Jesuiten-Kirche 
und seit 1804 die Al o is i - K ap eil e in der Domkirche, 
Aehnliche Anordnungen bestanden für die Lyceal-Schü 
ler, denen die Kirch e St. Ignaz ii angewiesen war. Der 
Direktor der Theologie, Graf von Engl, war Rektor dieser 
Kirche und hatte den Plan der akademischen Andachten zu 
entwerfen (1. Mai 1779). Als hierauf diese Kirche zur Dom 
kirche bestimmt ward, wohnten die Lyceal - Schüler an Sonn- 
und Feiertagen dem Hochamte und der Predigt um 8 Uhr in 
der Stadtpfarrkirche bei. Diese Vermischung der Studirenden 
mit andern Ständen gab manchen Anstoss, daher vom 15. Nov. 
1797 angefangen ein eigener Gottesdienst — derakade- 
mische — in der L a n d h a u s - K i r c h e veranstaltet wurde. 
Für den jeweiligen Prediger wurden aus dem Studienfonde 
järlich 12 Dukaten, hingegen seit 20. März 1805 200 fl. aus 
dem Religionsfonde bewilligt. Wenn gleich nach Einführung 
der Religionslehrer die Pflicht der Exhortation diesen zukam, 
blieb es doch in Hinsicht der Lyceal - Schüler viele Jare bei 
der bisherigen Uebung, bis endlich die Studien-Hof-Commis 
sion, um den Religionsfond von dieser Ausgabe zu befreien, 
den gemessenen Auftrag erliess, den Religionslehrer an seine 
Amtspflicht zu mahnen (10. April 1823). Drei Semester hin 
durch hielt der damals schon kränkelnde Religionslehrer die 
Exhorten in einem der grösseren Schulzimmer, bis auf die Vor 
stellung des philosophischen Direktorats und die unterstüzende 
Auseinandersezung der Landesstelle die Studien-Hof-Commis 
sion die Abhaltung des akademischen Gottesdienstes in der Mi 
noritenkirche gestattete und dem jeweiligen Exhortator eine 
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