Volltext: Türkische Kriegsfinanzwirtschaft [94]

Kunst und Wissenschaft den höchsten Stand erreicht, während 
andere sich in primitiven Zuständen befinden. 
Nach dem Kriege wird alle Feindschaft vergessen; der Lande! 
wird als erster den Weg der Versöhnung beschreiten. Die Wirt¬ 
schaftsbeziehungen haben ihre eigenen Gesetze, die nur selten denen 
der Politik sich fügen. Ansere heutigen Feinde mögen in dieser 
Linsicht nur ruhig feindliche Pläne fassen, der Friede wird das 
alles wieder in Frage stellen. So haben wir erfahren, daß Eng¬ 
land, Frankreich, Rußland und Italien sich aus einer Konferenz 
in Paris dahin entschlossen, daß auch nach dem Kriege sie keine 
Handelsbeziehungen mit den feindlichen Staaten wieder anknüpfen 
werden, und daß sie sogar diesbezügliche Verträge Unterzeichneten. 
Das sind phantastische Spielereien, als ob, nachdem der Friede 
die Grenzen wieder geöffnet und die Schiffahrt wieder freigegeben 
hat, die Menschheit auf ein Dekret hin in die Arzeit oder in die 
Zeit des Mittelalters zurückfallen könnte. Alle Länder, mögen 
sie wollen oder nicht, müssen im Schritte der heutigen Zivilisation 
marschieren und deren Gesetze und Anforderungen befolgen, ins¬ 
besondere das Gesetz des Tauschverkehrs; es gibt keine Nation, 
die sich diesem Gesetze entziehen könnte. Die Bürger jedes 
Landes werden sich wie vorher zu denen begeben, als deren 
Feinde sie sich jetzt betrachten, werden an den Geschäften der 
fremden Länder teilnehmen und dort je nach Bedarf ihr Kapital 
anlegen. 
Ich gehöre durchaus nicht zu denen, die sich der 
Kapitaleinfuhr nach der Türkei, sei es auch woher, 
widersetzen. Indessen werden wir sicherlich dem von 
unseren Freunden und Verbündeten eingeführten 
Kapital einen bestimmten Vorzug einräumen. Manchen 
stößt die ausländische Kapitaleinfuhr eine gewisse Besorgnis ein. 
Vor dem Kriege konnte diese Furcht berechtigt sein, da unter 
dem Deckmantel der Kapitulationen, die unser Land mit ihrem 
Netze umgarnten, sich der ausländische politische Einstuß, die 
Intervention und ausländische Souveränität gleichzeitig mit dem 
Kapital bei uns breit machte. Die Gerichtsbarkeit unterstand den 
eigenen Beamten der Fremden; jedwede Beschwerde ihrer Kapi¬ 
talisten wurde von den zuständigen Gesandtschaften mit großem 
Schrei unterstützt; kurz, sie traten als die Lerren bei uns auf, 
während wir Gäste in unserem eigenen Lande zu sein schienen. 
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