der Rechte und Pflichten der Industrie als Ganzes, einem neuen
Verständnis für die aus dem freien Walten ökonomischer Kräfte
drohenden Gefahren und einem neuen Bewußtsein des Platzes
und Anteils beseelt ist, auf den die % Arbeiter bei der Leitung der
industriellen Welt einen Anspruch haben« 1 ).
Nachdem die Regierung im Sommer 1919 zuerst den freien
Markt für das inländische Erzeugnis wiederhergestellt hatte, unter
ließ sie von Juni 1920 ab weitere Ankäufe australischer Wolle. Der
Abbau der gemeinwirtschaftlichen Organisation und der staatlichen
Kontrolle begegnete namentlich auf sozialistischer und auf Arbeiter
seite scharfer Kritik, besonders als die Aufhebung der Kontrolle
über das Rohmaterial ein sprunghaftes Steigen der Preise und nicht
minder beträchtliche Gewinne der Industrie zur Folge hatte 2 ).
Eine der Organisation der Wollindustrie ähnliche Regelung
wurde während des Krieges in der Baum Wollindustrie und in der
Flachs- und Juteindustrie getroffen; doch sah hier die Regierung
von der Beschlagnahme des Rohmaterials ab und beschränkte
sich auf die Festsetzung von Preisen für den Handel. Vom Stand
punkte der Industrieverfassung war wichtig, daß die Gewerkvereine
gleichfalls an der Durchführung der Kontrollmaßnahmen beteiligt
wurden; namentlich wurde die gesamte Handhabung der infolge
Betriebsverkürzung notwendig werdenden Erwerbslosenfürsorge in
der Baumwollindustrie dem von Arbeitgebern und Gewerkvereinen
gemeinsam gebildeten Organ übertragen 3 ).
3. Eisenbahnen und Kohlenbergbau.
Kommt der für die Textilindustrie getroffenen kriegswirt
schaftlichen Organisation mehr die Bedeutung eines Experimentes
zu, das geeignet ist, bei späteren Versuchen in Richtung der in
dustriellen Demokratie als Vorbild zu dienen, ohne in den betreffen
den Industrien selbst wesentliche Veränderungen bewirkt zu haben,
so scheinen die durch Kriegsnotwendigkeiten bedingten Eingriffe
des Staates im Eisenbahnwesen und im Kohlenbergbau
x ) Jason, a. a. O., S. 138.
2 ) Vgl. besonders Leach, a. a. O., und Webb, Constitution, S. 327.
3 ) Die Kriegsorganisation der Baumwollindustrie ist unter der Bezeichnung
Cotton Reconstruction Board für bestimmte Zwecke erhalten geblieben; so soll
sie aus den von der Kriegszeit her noch verfügbaren Mitteln in erster Linie weiter
hin die Erwerbslosenunterstützung, daneben aber auch andere Aufgaben mehr
allgemeiner Art im Interesse der Industrie wahrnehmen, z. B. wissenschaftliche
Forschungsarbeit, Vorsorge für die Heranbildung des gewerblichen Nachwuchses
und dergl. Labour Gazette Jan. 1921.