Volltext: Brechung der Zinsknechtschaft in den Gemeinden

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1. des Kursabschlages (Disagio) mit 3—20o/o 
2. der Bonifikation (Vorteil des 1. Erwerbes) 3—8»/o 
3. der Emissionsgebühren (Gewinn der 
Pfandbriefbank) 3«/o 
4,. der Provision des Vermittlers 1—3o/ 0 
5. der sonstigen Spesen, Stempel, Steuern 3«/o 
d. h. nach Abzug von insgesamt 15—37o/o 
Der tatsächliche Auszahlungskurs liegt also weit un 
ter dem Anleiheschuldbetrag, den die Gemeinde verzinsen 
und zurückzahlen muß. Dadurch erhöht sich aber der 
Anleihe bedarf der Gemeinde erheblich über den 
Ausgaben bedarf und führt zu immer weiterer Ver 
schuldung, Den Vorteil haben allein die zwischengescho 
benen Börsenjobber und die Pfandbriefbank, die für 
ihre Tätigkeit nicht nur die Emissionsgebühr erhält, son 
dern auch laufend jährlich 1 / 2 —1% der Schuldsumme 
als Verwaltungskostenbeitrag (Regiebeitrag) bis zur end 
gültigen Tilgung. Also ein gutes Geschäft auf 
Kosten der Steuerzahler!! 
2. Was setzen wir Nationalsozialisten an die 
Stelle der Anleihepolitik? 
Was ist nun an die Stelle der Anleihen zu setzen, 
wenn man in Zukunft einmalige Ausgaben zu erwarten 
hat? Es ist doch ausgeschlossen, nur aus laufenden 
Mitteln solche Aufgaben durchzuführen, die von Zeit 
zu Zeit an eine Gemeinde herantreten und besonders bei 
kleinen Gemeinden mehr erfordern, als sonst der ganze 
Iahreshaushalt. 
Unsere Antwort lautet, daß in Zukunft 
der außerordentliche Etat nicht mehr aus 
Anleihen bestritten werden soll, sondern 
aus Barvermögen, das zu diesem Zwecke 
rechtzeitig vorher angesammelt wird. Eine 
derartige Maßnahme wird sich in äußerst segensreicher 
Weise für die Gemeinden auswirken. 
Der Unterschied zwischen Anleihepolitik und Rück 
lagenpolitik soll an einem Beispiel gezeigt werden. Hier 
bei ist keineswegs ein besonders ungünstiges Verhältnis 
der Zinshöhe und des Auszahlungskurses gewählt, viel 
mehr gerade ein ziemlich günstiger Auszahlungskurs für 
die Gemeinde und ein Zinssatz, wie ihn die Gemeinden
	        
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