Volltext: Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes des Staats-Obergymnasiums in Krummau

einlassen. Dies bemächtigt sie jungen lernen, Knappen fuerdern taut 
unserer freiheit. Sie schicken ihnen dies, wonach sich die Knappen halten 
sollen und die höchsten artikel hören sie allda im Hauptbrief." 
Der Wortlaut am Beginn der Briese vom Zahre 1615 ist ganz gleich: 
„Wir als ein ganz ersambes Handwerk der leinweber vom Teutschen 
Reichenaw haben diese ordnung und artikel auch die freiheit wie weit 
sie „freyen" von der Hauptloth in der stadt, „behemischen" Krummau erhebt 
und begnadt worden." 
Kierauf erfolgt wie bei den andern Briefen die Knappenordnung 
und der Schluß der Briefe, den ich wegen der genannten Meisternamen 
hersetze, er lautet: 
„bei dieser erhebung und bestätigung sind gewesen vorgesetzte 
geschworne zechmeister Mathes Rosenberger, Michael Springinskle, beysizer 
der Knappen Thomas Wöß und die altknappen Daniel Aidl von Olmüetz, 
Adam Reisacher von Gmüent, Kans Erchotzberger von Schweniz, Wolf Erchoß- 
berger von Söiloßboch, Simon Schüetz von behemischen Krummaw, auf diese 
obbemelte artikhel hat ein ganz ersambes handtwerkhj durch chr. röm. 
Kay. majtt. höchste begnadung und bestätigung des handwerkhs groß 
insigel auf disen brief befestigen und anhangen laßen, jedoch einem 
handwerkh und insigel ohne nachteil und schaden. Geben in behemischen 
Krummau am tag des Heilligen aposlel paulli, wache Christi unseres 
erlösers und seelligmachers gebuert, sech zehen hundert und im fünf 
zehenden jähr." 
Der letzte Brief vom Jahre 1776 hat folgenden Anfang: 
„Wir geschworne Sebastian Reitinger und Matthias Liebenwein 
auch andere meister eines gesamten Handwerks der leinweber in dem 
fürstl. Eggenbergischen markt Wuldau tun kund und bekennen mithin, 
demnach ir. fürstl. gn. uns die genad getan und, eine eigne Handwerks 
freiheit allermaßen anderer zunften in märkt und städten genießen tun, 
gnädigst verliehen, indem auch ein ehrsames Handwerk der leinweber im 
gericht deutschen Reichenau inkorporiert worden, daß wir uns zusammen 
gesetzt und gewisser ordnung und artikuln, nach welchen sich die Knappen 
unserer Aainmaß') vermög Handwerks gewohnheit richten und halten 
sollen bis auf obrigkeitliche ratifikation untereinander verglichen haben." 
Was läßt sich nun aus all dem mit Sicherheit entnehmen? Sicher 
ist, daß schon einige Jahrzehnte vor dem Datum des ersten Briefes, also 
i) Rainmaß^ Machtgebiet, Wirkungskreis. 
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