Volltext: Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes des Staats-Obergymnasiums in Krummau

einander etliche Artikel zusammengesetzt hatten, was die Knappenschaft 
betrifft und die gelten sollten bis zur obrigkeitlichen Ratifikation. Diese 
Artikel sind die gleichen Satzungen der Knappenschaft, wie sie in den Briefen 
von der Krummauer Kauptlade mitgeteilt worden waren und die sie ein 
fach übernahmen. Das enge Verhältnis zwischen der Reichenauer Zeche 
zu der Krummauer Kauptlade hatte sich, da die Zusammengehörigkeit und 
eine engere Berührung durch die weite Entfernung behindert war, gelockert 
— durch den 30jährigen Krieg hatte sich die Verbindung wohl ganz 
gelöst — und so schlossen sich ganz natürlich die, hiesigen Weber an die 
nächslgelegene mit Marktfreiheit begabte Zeche in Unterwuldau an. Ein 
Jahrzehnt darnach zeigt sich jedoch eine gewaltige Änderung. Der Höhe 
punkt in der Entwicklung des hiesigen Leineweberhandwerks ist erreicht. 
Das Schriftstück, das uns Genaueres darüber sagt, ist folgende Kopie: 
„Inhalt eines hohen Gubernial Antimerti ist denen Teutsch- 
Reichenauer Wöbern die Freysprechung der Lehrjungen umsomehr zu 
gestatten, als selbe ohnehin eine eigene Zunft haben und derley weite 
Reisen schon längst und zwar vermög allerhöchsten Verordnung M. 14. 
gbris 1774 abgeleitet worden. Welche hochortige Entscheidung dem Kerr- 
schaft Krummauer Wirtschafts-Amte sowohl zur eigenen Wissenschaft und 
gehörigen Nachachtung, als zur ferneren belehr und Weisung denen 
Ampetranten hiermit ohnverhalten wird. Sigl. Wittingau in loco Lomissionis, 
den 21. May 1782. Otto von Ottenthall, Kreyß-Kauptmann." 
Damit also hat das ehrsame Handwerk in Reichenau seine Selb 
ständigkeit erreicht. Ebenso läßt auch das Vorhandensein der erwähnten 
gedruckten Zunftordnungen nicht minder aus die hohe Stufe, auf der 
das Handwerk hier stand, schließen. Und noch ein Umstand bestärkt diese 
Annahme, das ist das von dieser Zeit an (1765) geführte Mitglieder 
verzeichnis. Die Anlegung desselben isl wohl der beste Beweis für die 
rege Tätigkeit der Leinweber in dieser Zeit. Doch wir ersehen aus diesem 
Verzeichnis noch eine andere bedeutungsvolle Tatsache. Das strenge 
Zunftwesen von einst hat ausgehört. Der Aufstieg im Handwerk ist nicht 
mehr Lehrjung, Knappe und Meister, sondern Lehrjunge und Meister. 
Die Zunstsatzungen haben ihre Bedeutung verloren. Im Jahre 1775 
z. B. erläßt Fürst Schwarzenberg einem Weber wegen beträchtlicher Um 
stände die nicht unterrichtete Lehr- und Wanderzeit. So etwas wäre früher 
nicht denkbar gewesen. Die Weiterentwicklung bis heute ist, wie gesagt, 
bequem aus dem erwähnten Verzeichnis zu erschließen. Der mit einem 
Lehr- oder Schulzeugnis versehene Lehrjunge wird aufgenommen und 
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