Volltext: Statuten und Geschäfts-Ordnung der allgemeinen Sparcasse und Leihanstalt auf Handpfänder in Linz

45 
Vor Verlauf Eines Jahres und sechs Wochen kann das 
vorgemerkte Pfand nur dann ausgelöst werden, wenn nebst dem 
Oberzettel auch der Vormerkschein der Anstalt übergeben wird. 
142. 
Wenn, bevor die Anzeige über den Verlust des Ober 
zettels bei der Anstalt erfolgte, das Pfand ausgelöst und dem 
Ueberbringer des Oberzettels übergeben wird, so ist die Anstalt 
jeder Verantwortung und Haftung enthoben, und hat der Pfand 
geber die etwa erlittene Beschädigung selbst zu tragen. 
8. 143. 
Es steht jedem Pfandgeber frei, gegen Uebergabe der 
Bescheinigung, während der für das Darlehen bestimmten Zeit 
(8. 136) in den bezeichneten Amtsstunden das ganze Pfand 
auszulösen, oder auf das erhaltene Darlehen Abschlagszahlungen 
mit wenigstens 1 fl. oft. W. zu leisten, und von dem Pfande, 
wenn es theilbar ist, einen der Rückzahlung angemessenen 
Theil zu erheben. 
8. 144. 
Wird während der für das Darlehen bestimmten Zeit 
(8- 136) das ganze Darlehen nebst den bis zur Rückzahlung 
nach 8- 138 entfallenden, nach Wochen berechneten Zinsen 
bezahlt, so wird dem Ueberbringer der Bescheinigung (Ober 
zettel) das Pfand, sowie eine Bestätigung über die geleistete 
Zahlung des Darlehens- und Jnteressenbetrages übergeben, 
dagegen der Pfandzettel zurückbehalten. 
8. 145. 
Bei Abschlagszahlungen sind auch die entfallenden Zinsen, 
berechnet nach 8> 144, zu berichtigen. 
Die Abschlagszahlung, sowie die Jnteressenberichtigung 
wird in den Büchern der Anstalt verbucht, der Empfang auf 
dem Oberzettel bestätiget, und Letzterer zurückgestellt. 
Wird über die geschehene Abschlagszahlung ein Theil 
des Pfandes ausgelöst, so wird es auf dem Oberzettel bemerkt,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.