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allein der Herr Prinzipal bleibt dafür haftend. Für den
Kassefond den Herren Gehilfen gegenüber haften die Buch
druckereibesitzer solidarisch.
Beiträge Zur HMe.
8- 25.
Jeder Buchdrucker-Prinzipal zahlt jährlich zur Kasse
20 fl. ö. W.
8. 26.
Jeder in Linz konditionirende Gehilfe zahlt wöchent
lich als Kassebeitrag 10 kr. österr. Währ., jeder in Kondi
tion tretende Gehilfe zahlt ein für allemal Kasse-Einschreib
gebühr 40 kr. österr. Währ.
Der betreffende Buchdrucker-Prinzipal ist für die rich
tige Einzahlung dieser festgesetzten Beträge verantwortlich.
8- 27.
Ein in Kondition tretender Gehilfe, dessen Arbeits
zeit nur 4 Wochen dauert, ist nicht verpflichtet, den Kasse
beitrag und die Einschreibgebühr zu entrichten.
8. 28.
Wenn ein Lehrling aufgedungen wird, ist für densel
ben 2 fl. und für dessen Freispreche» 4 fl. österr. Währ.
zu bezahlen.