Volltext: Statuten der Buchdrucker-Gremiums-Kasse in Linz

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allein der Herr Prinzipal bleibt dafür haftend. Für den 
Kassefond den Herren Gehilfen gegenüber haften die Buch 
druckereibesitzer solidarisch. 
Beiträge Zur HMe. 
8- 25. 
Jeder Buchdrucker-Prinzipal zahlt jährlich zur Kasse 
20 fl. ö. W. 
8. 26. 
Jeder in Linz konditionirende Gehilfe zahlt wöchent 
lich als Kassebeitrag 10 kr. österr. Währ., jeder in Kondi 
tion tretende Gehilfe zahlt ein für allemal Kasse-Einschreib 
gebühr 40 kr. österr. Währ. 
Der betreffende Buchdrucker-Prinzipal ist für die rich 
tige Einzahlung dieser festgesetzten Beträge verantwortlich. 
8- 27. 
Ein in Kondition tretender Gehilfe, dessen Arbeits 
zeit nur 4 Wochen dauert, ist nicht verpflichtet, den Kasse 
beitrag und die Einschreibgebühr zu entrichten. 
8. 28. 
Wenn ein Lehrling aufgedungen wird, ist für densel 
ben 2 fl. und für dessen Freispreche» 4 fl. österr. Währ. 
zu bezahlen.
	        
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