Volltext: Statuten der Buchdrucker-Gremiums-Kasse in Linz

— Regelmäßig alle halbe Jahre viaticirend hier durchrei 
sende Individuen, die ersichtlicher Weise nur des Viatikums 
wegen reisen, und größtentheils weder geeignet, noch auch 
gewillt sind, eine Kondition anzunehmen, erhalten keine 
Unterstützung aus der Kasse. 
8 34. 
Die Buchdrucker - Gremiums - Kasse zahlt an das hie 
sige Krankenhaus der Barmherzigen für die Pflege ihrer 
kranken Gehilfen jährlich einen angemessenen Beitrag. 
Bejslmäere Bestimmungen. 
8- 35. 
Beiträge zu Leichenkosten von verstorbenen Buchdru 
ckergehilfen werden bis zur Höhe von 20 fl. geleistet; dieser 
Betrag darf aber nie überschritten werden. 
8- 36. 
Rückzahlungen von geleisteten Beiträgen finden nicht 
Statt. 
8. 37. 
Ueberschüsse der Gremial-Kasse sind von dem betref 
fenden Rechnungsleger sogleich in der Sparkasse fruchtbrin 
gend anzulegen. 
8. 38. 
Sollte sich in der Folge ein bedeutender Kasse-Ueber- 
schuß Herausstellen, so ist selber zur Gründung eines Unter- 
stützungsfondes für in Linz arbeitsunfähig gewordene Buch 
druckergehilfen zu verwenden.
	        
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