Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und seine Stellung zu den Wiedertäufern

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IsTicht weniger als die Secten des Mittelalters hat die 
lutherische Kirchenreformation Proselyten in unserem Vaterland 
gemacht. Die erste lutherische Kundgebung aus Oberösterreich 
erschien im Jahre 1524. 
Ein Linzer Schulmeister, Leonardus Eleutherobius (Frei¬ 
leben), nicht zu verwechseln mit dem Wiedertäufer Stoffel 
Eleutherobius, dem Verfasser der 1528 erschienenen Schrift: 
„Von wahrhafftigen Tauff Joannis, Christi und der Aposteln", ver¬ 
öffentlichte eine deutsche Uebersetzung eines Büchleins von 
Johann Bugenhagen, Pfarrers zu Wittenberg, unter dem Titel: 
„Was und welches die Sünde sey in den heiligen Geist, davon 
Matth, im XII. Cap. redet, die nicht vergeben wird. Auch wie 
man die Psalmen lesen soll und muss". „Eine Unterrichtung. 
Mit der Vorrede Leonardi Eleutherobii, teutschen Schulmeisters 
zu Lintz, an alle Geistliche zu Lintz, Münche und Pfaffen, auch 
andere Schwestern und Brüder. 1524". 
In der Vorrede gibt Eleutherobius seiner Freude darüber 
Ausdruck, dass endlich wieder das wahre Wort Gottes vorgetragen 
werde und eifert gegen die katholischen Geistlichen, welche mit 
der Jungfrau Maria Abgötterei treiben und Aristoteles liber das 
Wort Gottes stellen. Von da an hat sich die lutherische Lehre 
rapid im Lande verbreitet, insbesondere waren es die Klöster 
und die Paläste des oberösterreichischen Adels, in denen sie den 
wärmsten Sympathien begegnete. Viele Mönche verliessen ihre 
Clausur, verehelichten sich und wurden Prädicanten, die nicht 
selten als Schlosscapläne bei den angesehensten Adelsgeschlechtern 
Anstellung erhielten. So finden wir bereits 1525 auf Schloss 
Tollet den von Luther selbst recommandierten Michael Stiefel 
in Diensten des Baron Christoph Jörger. Der erste Oberöster¬ 
reicher, dem sein Eintreten für das lutherische Evangelium das 
Leben kostete, war Leonhard Kaiser, Hilfspriester in Weizen¬ 
kirchen. 
Am 30. August 1527 erschien ein gegen die Ausbreitung 
der lutherischen Lehre in den österreichischen Erblanden gerich¬ 
tetes Generalmandat König Ferdinands.
	        
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