Volltext: Lauriacum oder Lorch unter römischer und deutscher Herrschaft

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welche man die Bulle verlegt, geradezu unerhört waren. Es 
würde uns zu weit führen, wenn wir diess nach allen Seiten hin 
darlegen wollten. Wir weisen in dieser Hinsicht auf Dümmler hin, 
welcher in seiner Schrift: „Pilgrim von Passau und das Erzbis- 
thumLorch, Leipzig 1854“, die Fälschung dieser Bullen unzwei¬ 
felhaft dargethan hat. Auch wurde dieser Gegenstand von Filz 
behandelt in seiner Abhandlung: „Ueber den Ursprung der einst¬ 
maligen Kirche Lorch an der Enns und ihrer Metropolitan würde. 
Jahrbücher der Literatur. Wien 1835, 69. u. 70. Bd.“ Um im 
Rahmen der gegenwärtigen Schrift zu bleiben, wollen wir nur 
den Widerspruch einiger Thatsachen, soweit sie sich auf Lorch 
und Passau beziehen, darlegen. 
Die Bullen sagen, dass die Lorcher Kirche von den Apo¬ 
steln oder in der ersten Zeit des Christenthums gegründet wor¬ 
den sei; aber wir haben bereits in der Geschichte von Lauria- 
kum gesehen, dass diess unmöglich der Fall sein konnte. 
In der späteren Römerzeit kommt bis zum V. Jahrhundert 
kein Bischof oder Erzbischof von Lorch vor; auf keiner damals 
abgehaltenen nahen oder fernen Synode und von keinem gleich¬ 
zeitigen Schriftsteller wird ein solcher erwähnt. 
Was seine angebliche Metropolitanwürde betrifft, so ist ge¬ 
schichtlich nachgewiesen, dass sich während derZeit der Römer 
selten und in Norikum und oberen Panonien keine Metropolitan- 
Verfassung gebildet hatte. Im südlichen Panonien gab es an der 
Drave und Save Bisthümer, deren Gründung bis an die Apostel¬ 
zeit hinaufreicht und die in Panonien weiteren Boden gewannen, 
aber hier wurde im V. Jahrhundert Syrmien zur Metropole er¬ 
hoben. Das Christenthum ist also nicht von Lorch aus nach Pa¬ 
nonien verbreitet worden, und daher konnte auch Lorch niemals 
die Mutterkirche oder Metropole von Panonien sein.1) 
Die Bildung einer Metropolitankirche zu Lorch konnte am 
wenigsten in jener Zeit geschehen, wo nach der ersten unechten 
b Filz, Jahrbücher der Literatur 69. Bd., 55, 56; Glück 1. c. 124.
	        
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