Volltext: Zell an der Pram

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Röcken, Camisolen, Brustflecken, Mänteln, Hosen, Hüten 
und anderer Kleidung; ebenso seidene und andere feine 
Wollwaren von ausländischen Zeugen, Strümpfe, Hüte, 
Knöpfe, Handschuhe, feine Leinwand, kostbare schwarze 
und weiße Spitzen und Sammt bei schärfster Exe- 
kution. Erlaubt bleibt nur ein Tuch, wovon die Elle 
nicht über 2Gulden kommt. 
Maximilian Josef. 
Die Regierungszeit des Kurfürsten Maximilian 
Josef von 1745 bis 1777 war eine durchaus fried- 
liche. Er suchte die Schäden, die der Krieg dem Lande 
verursacht hatte, zu beheben, die großen Staatsschulden 
zu vermindern, die Ausgaben bei Hof wurden möglichst 
eingeschränkt, das Militär reduziert und die Beamten- 
besoldung verringert. . Es erschien ein neues Zivil- 
und Strafgesetzbuch und das Schulwesen wurde ver- 
bessert. Kehren wir nun wieder zurück zur Orts- 
geschichte. 
Graf Maximilian Franz v. Tattenbach kaufte 
1717 von dem Reichsfreiherrn Ferdinand Franz von 
Neuhaus das Schloß und die Herrschaft Raab mit dem 
sogenannten Hofgarten mit allen Zugehörungen. 
1726 verkaufte er das zum Schlosse Einburg ge- 
hörende Herrenhaus in Raab, worin der Herrschaft- 
liche Verwalter von Einburg bis an 1655 gewohnt 
und amtiert hatte, dem Bierbräuer Thomas Peyrer in 
Raab. Er ist auch der Erbauer und Vollender des 
Badhauses und des Kirchleins Maria-Brünnl bei 
Raab. 
Lamprecht sagt in seiner Beschreibung von Raab, 
Seite 192, folgendes: „Nach einer nicht zu verbürgenden 
Sage soll Graf Maximilian Franz v. Tattenbach einen 
gewichtigen Grund hiezu gehabt haben. Zwischen ihm 
und dessen Oheim und Vormund, Grafen Ferdinand 
Josef von Tattenbach, habe verschiedener Ursachen halber 
eine arge Spannung obgewaltet. Letzterer wurde im 
Jahre 1712 bei seiner Rückreise von München auf 
der Straße durch den Hart bei Braunau im Wagen 
von Meuchelmördern erschossen. Die öffentliche Mei- 
nung bezeichnete den jungen Grafen Max Franz als 
den Anstifter des Meuchelmordes an dem Oheim. 
Um sowohl sich als auch die öffentliche Meinung 
zu beschwichtigen, soll er sich an das bischöfliche Or- 
dinariat zu Passau um ein Auskunftsmittel gewendet 
haben, wie dieser Vorgang, diese Tat gesühnt werden
	        
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