Baron Schoen betonte die europäische Notwendigkeit, daß der Herd
ewiger Beunruhigung in Belgrad endlich aus der Welt geschafft werden
müsse.
Nr. 966.
Sir Edward Grey an Sir M. de Bunsen.x)
Telegramm. Auswärtiges Amt, den 24. Juli 191/1.
Nr. i48. A. i30 nachm.
Österreichisch-ungarischer Botschafter hat mir die an Serbien ge¬
richtete Note mit den Erklärungen der österreichisch-ungarischen Re¬
gierung mitgeteilt* 2).
Ich sagte, die Ermordung des Erzherzogs sowie einige der in der
österreichisch-ungarischen Note hinsichtlich Serbiens angeführten Um¬
stände erweckten natürlich Sympathien für Österreich, ich hielte es aber
für sehr bedauerlich, daß in diesem Stadium eine Frist, (?) und zwar
eine solch kurze Frist gestellt worden sei, und die Note scheine mir
das furchtbarste Dokument zu sein, das ich je einen Staat an einen an¬
deren unabhängigen Staat habe richten sehen. Forderung Nr. 5 könnte
bedeuten, daß die österreichisch-ungarische Regierung berechtigt sein
solle, Beamte zu ernennen, die auf serbischem Gebiet amtliche Befug¬
nisse ausüben dürften, und das würde mit Erhaltung unabhängiger Sou¬
veränität Serbiens kaum vereinbar sein.
Ich machte diese Bemerkungen jedoch nicht, um die Rechtslage des
Streitfalles zwischen Österreich-Ungarn und Serbien zu erörtern; da¬
mit hätten wir nichts zu schaffen. Ich würde mich lediglich vom Ge¬
sichtspunkt des europäischen Friedens aus mit der Sache befassen und
ich sei sehr besorgt.
Ich müßte die Ansichten anderer Mächte ab warten und wir würden
uns ohne Zweifel mit ihnen beraten, um zu sehen, was zur Behebung
von Schwierigkeiten geschehen könne.
Der österreichisch-ungarische Botschafter äußerte, Serbien habe eine
derartige Verschleppungstaktik befolgt, daß eine Befristung notwendig
sei. Seit der Ermordung des Erzherzogs wären einige Wochen verstri¬
chen, von Serbien aber sei kein Zeichen der Teilnahme oder Hilfsbereit¬
schaft erfolgt; hätte es nach dem Morde die Hand geboten, dann hätte
die gegenwärtige Lage verhütet werden können.
Ich bemerkte, man hätte zu irgendeinem späteren Zeitpunkt eine Frist
stellen können, falls Serbien mit einer Antwort gezögert hätte; wie die
Dinge lägen, verlange die österreichisch-ungarische Regierung nicht bloß
eine Antwort binnen achtundvierzig Stunden, sondern sie schreibe auch
den Wortlaut der Antwort vor.
*) Britische Dokumente Bd. I, Nr. 91, S. 123.
2) Siehe Anhang A.
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