Baron Schoen betonte die europäische Notwendigkeit, daß der Herd ewiger Beunruhigung in Belgrad endlich aus der Welt geschafft werden müsse. Nr. 966. Sir Edward Grey an Sir M. de Bunsen.x) Telegramm. Auswärtiges Amt, den 24. Juli 191/1. Nr. i48. A. i30 nachm. Österreichisch-ungarischer Botschafter hat mir die an Serbien ge¬ richtete Note mit den Erklärungen der österreichisch-ungarischen Re¬ gierung mitgeteilt* 2). Ich sagte, die Ermordung des Erzherzogs sowie einige der in der österreichisch-ungarischen Note hinsichtlich Serbiens angeführten Um¬ stände erweckten natürlich Sympathien für Österreich, ich hielte es aber für sehr bedauerlich, daß in diesem Stadium eine Frist, (?) und zwar eine solch kurze Frist gestellt worden sei, und die Note scheine mir das furchtbarste Dokument zu sein, das ich je einen Staat an einen an¬ deren unabhängigen Staat habe richten sehen. Forderung Nr. 5 könnte bedeuten, daß die österreichisch-ungarische Regierung berechtigt sein solle, Beamte zu ernennen, die auf serbischem Gebiet amtliche Befug¬ nisse ausüben dürften, und das würde mit Erhaltung unabhängiger Sou¬ veränität Serbiens kaum vereinbar sein. Ich machte diese Bemerkungen jedoch nicht, um die Rechtslage des Streitfalles zwischen Österreich-Ungarn und Serbien zu erörtern; da¬ mit hätten wir nichts zu schaffen. Ich würde mich lediglich vom Ge¬ sichtspunkt des europäischen Friedens aus mit der Sache befassen und ich sei sehr besorgt. Ich müßte die Ansichten anderer Mächte ab warten und wir würden uns ohne Zweifel mit ihnen beraten, um zu sehen, was zur Behebung von Schwierigkeiten geschehen könne. Der österreichisch-ungarische Botschafter äußerte, Serbien habe eine derartige Verschleppungstaktik befolgt, daß eine Befristung notwendig sei. Seit der Ermordung des Erzherzogs wären einige Wochen verstri¬ chen, von Serbien aber sei kein Zeichen der Teilnahme oder Hilfsbereit¬ schaft erfolgt; hätte es nach dem Morde die Hand geboten, dann hätte die gegenwärtige Lage verhütet werden können. Ich bemerkte, man hätte zu irgendeinem späteren Zeitpunkt eine Frist stellen können, falls Serbien mit einer Antwort gezögert hätte; wie die Dinge lägen, verlange die österreichisch-ungarische Regierung nicht bloß eine Antwort binnen achtundvierzig Stunden, sondern sie schreibe auch den Wortlaut der Antwort vor. *) Britische Dokumente Bd. I, Nr. 91, S. 123. 2) Siehe Anhang A. 553