Volltext: Der Feldzug im Baltikum bis zur zweiten Einnahme von Riga

Abgrenzung der Befehlsverhältniff« 
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aber wegen der zwischen den Regierungen schwebenden Verhandlungen als 
nicht möglich. Reibungen mit der Miliz blieben weiter an der Tages¬ 
ordnung, zumal da auch die der deutschen Zivilverwaltung unterstehenden 
Kreishauptleute sich nicht immer an die getroffenen Vereinbarungen hielten. 
So entwaffnete die Abteilung Randow am 5. Februar in Kielmy eine 
Milizabteilung, die von dem Kreishauptmann von Skaudwile ohne Vor¬ 
wissen der militärischen Dienststellen dorthin gesandt worden war. 
Abgrenzung der Befehlsverhältniffe in Nordlitauen—Kurland. 
Mitte Februar trat auf dem litauisch-kurländischen Kriegsschauplatz in¬ 
sofern eine grundlegende Änderung ein, als auf Befehl des Oberkommandos 
Nord mit dem 14. Februar die Generalkommandos 52 und VI. Reserve- 
Korps aus dem Befehlsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos 
I. Armeekorps ausschieden und nunmehr eigene Abschnitte übernahmen, und 
zwar das Generalkommando 52 anschließend an das Zusammengesetzte 
Reservekorps von der Linie Onikschty (50 km südöstlich Poniewiez)— 
Kalnoberze—Njemen von der Einmündung der Dubiffa bis zur deutschen 
Grenze und westlich bis zur Linie Bausk—Janischki—Knrschany—Birzule- 
See—Konstantynowo—Heydekrug, das VI. Reserve-Korps von dort bis zur 
Ostsee. Die Grenze beider Korpsabschnitte nach rückwärts bildete die Reichs¬ 
grenze, an der sich ein örtlicher Grenzschutz mit im wesentlichen polizeilichen 
Aufgaben befand. 
Unterstellt wurden dem 
VI. Reserve-Korps: 
das Gouvernement Libau, 
die 1. Garde-Reserve-Division nach Maßgabe ihres Eintreffens, 
die Baltische Landeswehr, 
die Eiserne Division, 
die im Korpsbereich befindlichen Teile der 45. Reserve-Division, 
die Abteilung Weyergang (Stab und I./341, Stab und zwei Batte¬ 
rien des Feldartillerie-Regiments 86)'), 
alle sonstigen im Korpsbereich stehenden Freiwilligenverbände, 
dem Generalkommando 52: 
die 45. Reserve-Division (ohne die bei dem VI. Reserve-Korps befind¬ 
lichen Teile), 
die Abteilung Randow, 
die sonstigen im Korpsbereich befindlichen Freiwilligenverbände. 
*) Von der 86. Infanterie-Division. S. 17. 
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