Volltext: Die Kriegführung im Sommer und Herbst 1917. Die Ereignisse außerhalb der Westfront bis November 1918. (13. 1942)

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Abschluß der Kämpfe im Osten. 1913, Einmarsch in die Ukraine. 
-W- nach Deutschland zu rechnen"; Voraussetzung für jeden wirtschaftlichen 
Erfolg sei „starke militärische Besetzung des Landes, ohne die nichts zu 
machen ist. Die bisherigen deutschen Kräfte sind nicht nur nach meiner 
Ansicht und der mir unterstellten Kommandeure, sondern auch nach der 
Auffassung vieler Kenner des Landes, die ich gesprochen habe, zu schwach". 
Besonders schlimm wirkten sich die radikalen Bestimmungen der Rada- 
Regierung über die Landverteilung aus, da sie der Aushebung des Besitzes 
gleichkamen und infolgedessen mit geordneter Landbestellung und für die 
Mittelmächte ergiebiger Ernte nicht zu rechnen war. Am 6. April ließ 
daher Generalfeldmarschall von Eichhorn bekanntmachen: „Demjenigen, 
der das Land bestellt, gehört auch die Ernte; er erhält für seine Ernte 
angemessene Bezahlung in barem Gelde". Für Nichtbestellung wurden 
Strafen angedroht. Ohne der späteren gesetzlichen Regelung der Land¬ 
verteilung vorzugreifen, sollten die Gutsbesitzer dort, wo sie noch vorhanden 
wären, die Bestellung ihrer Güter vornehmen. Die deutschen militärischen 
Stellen aber hätten die alleinige Verantwortung dafür, daß die Land¬ 
bestellung in Gang käme. 
Aprii. Zn diesem Erlaß sah die Rada einen unzulässigen Eingriff in ihre 
Regierungsrechte. Im übrigen griffen bei der Schwäche der Regierung 
Raubzüge und Plünderungen mehr und mehr um sich. Die Truppe mußte 
dauernd mit Straseppeditionen eingreifen. Unter diesen Eindrücken mel¬ 
dete der Bevollmächtigte der Obersten Heeresleitung, Oberst Freiherr 
von Stolhenberg, am 15. April, man müsse sich fragen, ob man die jetzige 
Regierung noch stützen dürfe. Er schlug vor, sobald das am 2. April 
mit ihr abgeschlossene Getreideabkommen unterschrieben sei, die Bildung 
einer mehr rechts gerichteten Regierung zu versuchen. Auch General 
Groener meldete am 16. April, man könne mit der bestehenden Re¬ 
gierung keine praktische Arbeit leisten. Beim Auftreten der militärischen 
Macht aber sei „eine scharfe Grenze zwischen militärischen Maßnahmen 
und inneren Angelegenheiten der Regierung" unmöglich. Die Kommando¬ 
gewalt müßte „in die inneren Angelegenheiten eingreifen, da sonst An¬ 
ordnung und Unfug in Permanenz erklärt sind und die Sicherheit im Lande 
nicht gewährleistet ist". Der Oberbefehlshaber Ost schloß sich dieser An¬ 
sicht an. Auch der inzwischen bei der Rada-Regierung beglaubigte Deutsche 
Botschafter Freiherr Mumm von Schwarzenstein berichtete demAuswärtigen 
Amt entsprechend. Am 17. April bat General Groener nochmals, „alle an¬ 
derswo entbehrlichen Truppen nach der Ukraine zu senden"; denn, wo die 
deutschen Bajonette nicht hinreichten, herrsche Chaos. Daraufhin wies die 
Oberste Heeresleitung den Oberbefehlshaber Ost an, nach Unter¬ 
zeichnung des Getreideabkommens „auf klare Verhältnisse zu drücken".
	        
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