Volltext: Die Kriegführung im Sommer und Herbst 1917. Die Ereignisse außerhalb der Westfront bis November 1918. (13. 1942)

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Abschluß der Kämpfe im Osten, ldl8, Verhandlungen in Brest-Litowsk. 
Iansar. 
Februar. 
habe dem Kanzler erklärt, daß sie wegen der beabsichtigten Operationen 
größten Wert darauf legen müsse, „im Osten je eher, je lieber unbedingt 
klare Verhältnisse zu erlangen... Vom militärischen Standpunkt aus 
haben wir jedenfalls nicht die Zeit, um die nur auf Revolutionierung der 
deutschen Arbeiter abzielenden Reden der Russen anzuhören". Diese Reden 
aber zeigten ihre Wirkung bereits in der an demselben Tage auch in Deutsch¬ 
land einsetzenden großen Streikbewegung2). 
Friedensschluß mit der Ukraine 
und Aussprache mit Gras Czernin in Berlin. 
Am 31. Januar wurden die Verhandlungen in Brest wieder auf¬ 
genommen; aus Verständigung mit Trotzki war aber nicht mehr zu hoffen. 
Dagegen erklärten sich die Ukrainer angesichts der zunehmenden Macht 
der Bolschewiken in ihrem Lande — Kiew selbst war in deren Hände ge¬ 
fallen — rückhaltlos zum Frieden und zur Lieferung von 1000000 Tonnen 
Getreide bereit; eine Kündigung des Waffenstillstandes mit Rußland oder 
Rumänien würde sie nicht berühren. Am 2. Februar gab Gras Czernin 
daraufhin die feierliche Anerkennung der Ukrainischen Volks¬ 
republik durch die Mittelmächte bekannt. Bevor sie mit dieser abschlössen, 
hielten er und Staatssekretär von Kühlmann aber noch eine Aussprache 
mit der Obersten Heeresleitung für nötig. 
Die Aussprache fand am 4. und 5. Februar in Berlin statt. Graf 
Czernin kam es dabei angesichts der Pläne der Obersten Heeresleitung 
daraus an, „endlich einmal schriftlich festzulegen", daß Österreich-Ungarn 
„nur für den vorkriegerischen Besitzstand Deutschlands zu kämpfen ver¬ 
pflichtet" fei2). Er schlug ein entsprechendes „Dokument für Auslegung 
des Bündnisvertrages" vor, in dem aber doch gleichzeitig gesagt sein 
sollte, daß kein Teil Frieden schließen werde, solange die Entente nicht auf 
jeden Wirtschaftskrieg verzichte, und daß auch von dem Rechte, gegebenen¬ 
falls unabhängig vom anderen Frieden zu schließen, kein Teil Gebrauch 
machen werde, solange er nicht durch „vollständige Erschöpfung oder andere 
zwingende Gründe unbedingt" dazu genötigt sei. Ohne solchen Zwang 
würden beide Teile den Krieg fortsetzen, „bis ein Friede möglich ist, der 
ihnen eine Vermehrung ihrer politischen Sicherheiten und wirtschaftlichen 
Entwicklungsmöglichkeiten gewährleistet". Diesem Dokument, das an den 
tatsächlichen Verhältnissen nichts änderte, stimmte der Reichskanzler zu; er 
machte nur die Einschränkung, daß es „in der Öffentlichkeit nicht gebraucht 
werden dürfe. Im übrigen handelte es sich bei der Aussprache um die 
*) Weiteres hierüber wird Bd. XIV enthalten. 
2) Czernin, a. a. O. S. 334.
	        
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