Volltext: Die alte Geschichte des jüdischen Volkes (2, Orientalische Periode / 1925)

§ 64. Die Anfänge der Diaspora in Europa 
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fender Weise das Verhalten des konservativen Römers dem Juden 
tum gegenüber gleich nach der ersten Begegnung der beiden Völker, 
der Vertreter so verschieden gearteter Kulturen: 
„Nun taucht diese verleumderische Anklage wegen des (von Flaccus konfis 
zierten) jüdischen Goldes auf. Zweifellos ist dies eben der Grund, warum die 
Gerichtsstätte so nahe an die Aurelianische Terrasse (der Ort der größten Volks 
ansammlungen) verlegt worden ist. Um dieses Punktes der Anklage willen hast du, 
Lelius (der Ankläger), diesen Ort und diese Volksmenge auf gesucht: denn du 
weißt wohl, wie groß die Macht und die Einmütigkeit dieser Menge ist, wie sie 
in allen Versammlungen den Ton angibt 1). Ich werde mit leiser Stimme sprechen, 
damit mich nur die Richter hören, denn es fehlt nicht an Menschen, die diese 
Menge gegen mich, wie auch gegen jeden anderen rechtschaffenen Bürger, auf 
bringen könnten, und es liegt mir nichts daran, ihnen diese Aufgabe zu erleichtern. 
Angesichts dessen, daß alljährlich von den Juden aus Italien und aus allen 
Provinzen Gold nach Jerusalem ausgeführt wurde * 2 ), untersagte Flaccus in einem 
Edikt die Ausfuhr von Gold aus Asien (Kleinasien). Wer von euch Richtern würde 
wohl diese Maßnahme nicht gut heißen? Gegen die Ausfuhr von Gold sprach sich 
der Senat mit Entschiedenheit sowohl in früherer Zeit als auch während meines 
Consulats aus. Einem derartigen barbarischen Aberglauben entgegenzuarbeiten, ge 
bietet ein strenges Gesetz; die im Interesse der Republik der in den Versamm 
lungen so häufig lärmenden Menge der Juden entgegengebrachte Verachtung ist 
nur ein Zeichen äußerster Standhaftigkeit. 
Allein man sagt, der Sieger Gnaeus Pompe jus hätte nach der Einnahme Je 
rusalems in dessen Tempel nichts angerührt. Freilich hat er in diesem Falle, wie 
in vielen anderen, sehr klug gehandelt, da er auf diese Weise keinen Grund zu 
übler Nachrede in der so mißtrauischen und schmähsüchtigen Stadt gab. Denn 
ich glaube nicht, daß dem ruhmreichen Feldherrn in diesem Falle die Religion der 
Juden Achtung gebot: viel eher hinderte ihn sein Feingefühl daran . . . 
Jeder Staat, Lelius, hat seine Religion; wir haben die unsrige. Noch zu jener 
Zeit, als Jerusalem fest stand und die Judäer friedlich lebten, waren ihre religiö 
sen Bräuche dem Glanze dieses Imperiums, dem Ruhme unseres Namens und den 
*) Aus dem weiteren Zusammenhang, wo ausdrücklich von der „in den Ver 
sammlungen lärmenden Judenmenge“ (multitudinem judaeorum flagrantem in 
concionibus) die Rede ist, wird ersichtlich, daß auch an dieser Stelle vornehmlich 
die jüdischen Bewohner Roms gemeint sind, die das Recht zur Beteiligung an 
politischen Versammlungen besaßen. 
2) Daraus ist zu entnehmen, daß noch vor der Einnahme Jerusalems durch 
Pompejus die jüdischen Ansiedler in Italien die Tempelsteuer in die Heimat zu 
schicken pflegten, ein indirekter Hinweis auf die frühe Entstehungszeit der jüdi 
schen Kolonien auf der Appeninischen Halbinsel.
	        
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