Volltext: Die alte Geschichte des jüdischen Volkes (2, Orientalische Periode / 1925)

§ 22. Jochanan und die Erweiterung des Herrschaftsbereiches Judäas 
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Der jüdische Fürst, der in die schweren Bedingungen des Frie 
densvertrages mit Syrien einwilligen mußte, hatte Grund zu hoffen, 
daß sich die Lage bald zum Besseren wenden und der nachteilige Ver 
trag nicht lange in Kraft bleiben werde. Und in der Tat sollte die poli 
tische Labilität Syriens auch diesmal Judäa aus seiner Not heraus 
helfen. Antiochus Sidetes mußte nämlich sehr bald einen Feldzug ge 
gen seine unruhigen östlichen Nachbarn, die Parther, unternehmen, 
um ihnen die von ihnen eroberten syrischen Länder wieder zu* ent 
reißen. Für diesen Feldzug war auch der jüdische Fürst, als Vasall 
des syrischen Königs, genötigt, Hilfstruppen zu stellen. Dies war aber 
die letzte Demütigung Judäas. Der Krieg nahm für Antiochus ein 
überaus trauriges Ende: das syrische Heer wurde geschlagen und auch 
Antiochus selbst kam um (129). Dieser für Syrien so unglückselige 
Krieg, der den ganzen am Euphrat gelegenen Besitz der Seleuciden 
den Parthern in die Hände gab, versetzte der syrischen Macht einen 
nie wieder gutzumachenden Schlag. Der von den Parthern gefangen 
gehaltene Exkönig Demetrius II. wurde zwar wieder freigelassen und 
bestieg von Neuem den syrischen Thron, mit seiner Wiederkehr er 
neuerten sich jedoch auch die dynastischen Streitigkeiten, die nun bis 
zu dem fünfzig Jahre später eintretenden endgültigen Zerfall der Se- 
leucidenmonarchie unaufhörlich fortdauerten. Jochanan-Hyrkanus ver 
säumte nicht, diese schwierige Lage Syriens sich zunutze zu machen, 
indem er alle für Judäa so nachteiligen Folgen des von Antiochus Si 
detes erzwungenen Vertrages kurzerhand beseitigte. Unmittelbar nach 
dem Tode des Antiochus löste er endgültig das Vasallenverhältnis zu 
Syrien und stellte die tatsächliche Unabhängigkeit Judäas in vollem 
Umfange wieder her. 
Bald aber überschritt Jochanan-Hyrkanus jene Grenze, die die 
Verteidigungspolitik von einer Eroberungspolitik trennt. Der Über 
gang vollzog sich in unauffälliger Weise, zunächst weil es das Wohl 
des Staates gebieterisch verlangte, dann aber wurde die Eroberungs 
politik auch weit über das Maß des Notwendigen hinaus geführt. Nach 
Urkunde anführt, die er in eine Sammlung von Urkunden aus der Zeit des Julius 
Caesar und Hyrkanus II. einreiht. S. Schürer, I, 261—2 63, wo die ganze auf diese 
Urkunden sich beziehende Kontroverse wiedergegeben ist. Die Ansicht Ed. Meyers, 
der die Gesandtschaft in das Jahr 122 verlegt (Ursprung usw. II, 275), scheint nicht 
begründet zu sein. Über die mit dieser Frage zusammenhängenden neuesten Erwä 
gungen s. Juster, Les juifs dans l’empire romain. Paris, 1914, T. I., p. i33—134 
und Klausner, Historia Isreelith, II, 57—76 (Jerusalem, 1924)*
	        
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