Volltext: Die Preisprüfungsstellen [Heft 22/23]

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schlossen. Im Einzelfalle werden Sachverständige geladen und gehört. 
Überwiegend zeigt sich dieses Verfahren bei den kleinen Stellen; oft 
als Selbstverständlichkeit, da wo eine verhältnismäßig gute Ver 
sorgung und nicht drückende Preisgestaltung (im ländlichen Gebiet, vor 
allem mittleren und kleineren Besitzes, bei geringer nicht-landwirtschaft 
licher Bevölkerungszahl) vorhanden sind; als Notwendigkeit da, wo 
für Preisprüfung geeignete Mitglieder einfach nicht aufzutreiben sind 
oder Versorgungsstand und Preise durch benachbarte übermächtige 
Verbrauchszentren und Preisstellen maßgebend bestimmt werden. Aber 
auch einige größere, im übrigen gut arbeitende Stellen bleiben ohne 
Arbeitszerlegung, freilich unter starker Heranziehung von Sachver 
ständigen, sei es als Mitglieder, sei es als Gutachter. 
b) Pr eis st eilen, welche die Arbeit oder einzelne 
Arbeitsgebiete auf Ausschüsse (Unterausschüsse, 
Kommissionen) unterverteilen, wobei die Geschäfts 
führung, stellenweise auch die endgültige Beschlußfassung, dem Arbeits 
ausschuß (Zentralausschuß, geschäftssührender Ausschuß) vorbehalten 
bleibt. Das Verfahren ist da üblich, wo die Arbeitslast sehr groß und 
die Zahl der Mitglieder sehr ausgedehnt ist. Zugrunde liegt der 
Gesichtspunkt zweckmäßiger Arbeitsteilung; bei der Personenauswahl 
für die Ausschüsse wird natürlich Rücksicht auf Sachverständigkeit 
genommen. Gewöhnlich wird nach Warengattungen oder nach Auf 
gaben eingeteilt. So treffen wir Arbeitsgliederüngen von der ein 
fachsten bis zur vielseitigsten Art. Großstädte und Zusammenfassungen 
von Städten zu Großpreisstellen sind die Gebiete dieser Arbeits 
einteilung; die sachlichen Voraussetzungen — Breite des Arbeits 
feldes — und die persönlichen Voraussetzungen — eine Auswahl ge 
eigneter Kräfte — sind hier gegeben; dazu auch die weitere unerläß 
liche Voraussetzung: daß die Preisstellen sich tätige Mitwirkung bei 
Preis- und Versorgungsfragen zu wahren gewußt haben. 
e) Preis st eilen, die mit dauernd bestehenden 
Spezialausschüssen arbeiten, sei es neben der Vollver 
sammlung, sei es neben Unterausschüssen. Dieser Fall ist nicht mit 
dem eben besprochenen zusammenzuwerfen: für die Bildung von 
Spezialausschüssen ist nicht so sehr der Gesichtspunkt der Arbeits 
teilung als die besondere Sachverständigkeit für bestimmte Einzelaus 
gaben maßgebend. Gelegentlich für einen Sonderfall geschaffene ; 
Spezialausschüsse rechnen nicht hierher, finden sich vielmehr bei fast 
allen Arten der Arbeitseinteilung; sie werden für besondere dringliche 
Sonderausgaben geschaffen, z. B. für Nachprüfungen in Gastwirt 
schaften und Haushaltungen, in Geschäften und Herstellungsräumen;
	        
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