Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

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Zuständigkeitserweiterung nach Lage der Dinge nur darin bestehen, 
daß die Kommunalverbände die Preis stellen mög 
lichst zu ihren V e r s o r g u n g s -, Preis- und Ver 
teilungsaufgaben heranziehen und ihre Gut 
achten berücksichtigen. Auch ein Hand-in-Handgehen der 
Reichsstellen und ihrer Preisprüfungsabteilungen, z. B. für Fleisch, 
Fische, Gemüse und Obst usw., mit den Preisprüfungsstellen ist 
fruchtbar und des Ausbauens fähig und wert. Mit einer häufigeren 
Anwendung der Bestimmung, daß die Preisstellen in wichtigen 
Fragen fest bezeichneter Art gehört werden müssen, wäre schon 
viel gewonnen. Das könnte um so unbesorgter dann geschehen, 
wenn den Preisstellen durch die Landesstellen oder durch andere Ver 
waltungen Unterweisungen und Anhalte in schwierigen Rechts- und 
Wirtschaftsfragen gegeben würden, im besonderen hinsichtlich der er 
laubten Spannungen und Gewinnzuschläge, des geltenden Rechts und 
der Gründe und Regeln von Verteilungsmaßnahmen. Eine be 
deutsame Erweiterung wäre es fernerhin, wenn die Schiedsgerichte, 
die vielfach eingerichtet worden sind (z. B. für Kohlen, Webwaren, 
Schuhe), mit den Preisstellen engere Verknüpfung suchten. 
Organisatorisch müßte vor allem Vorsorge getroffen werden, 
daß in allen größeren Stellen ein kurzfristiges, zuverlässiges, 
büromäßig geordnetes Verfahren eingerichtet würde. Kriegs 
wirtschaftliche Verhältnisse, wie wir sie haben, erfordern schnelle 
Entschlußfähigkeit, geordnete, eingespielte Erledigungsweise, richtiges 
Verständnis für das, was ein jeden Augenblick möglicher Wechsel der 
Sachlage, wie für das, was der regelmäßige Verwaltungsgang mit 
sich bringt, verständnisvolles Zusammenarbeiten nnt den nahrungs- 
wirtschastlich befaßten Behörden. Darauf ist die Organisation der 
Preisstellen in der grundlegenden Bekanntmachung vom 25. Sep 
tember 1915 nicht zugeschnitten; dieser Zuschnitt ist bei den 
kleineren Stellen vielleicht nicht zu schaffen, aber auch nicht so nötig 
denn diese haben hauptsächlich die Bedeutung von Überwachüngs- 
ausschüssen. Die größeren Stellen müßten jedoch in der vor 
geschlagenen Weise ausgestaltet werden. 
In zeitgemäßer Ausgestaltung werden die 
Preisstellen nicht mehr, wie es jetzt nicht selten 
vorkommt, als R e st einer s o n st aufgegebenen 
Kriegswirtschaftsverfassung empfunden werden; 
richtig eingeordnet werden sie auch in Zukunft 
ein zweckvolles Glied im Ganzen der geordneten 
Kriegswirtschaft sein.
	        
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