Volltext: Die Preisprüfungsstellen [Heft 22/23]

47 
gegenüber hat sie Aufgaben der Beratung, Unterstützung und Über 
wachung. 
Wenn wir einen Blick auf Einzelheiten der praktischen Tätigkeit 
der LandcSstellen werfen, so ist zunächst ihrer Beratungen mit 
der R e i ch s p r c i s st e l l c zu gedenken. Die Niederschriften 
über diese Beratungen zeigen die Vielseitigkeit und den engen Zu 
sammenhang der Ausgabenkreise. Die Fragen der üblichen und an 
gemessenen Handelsaufschläge, die Bekämpfungsmöglichkeiten des 
Kettenhandels, die Mißstände des Jnseratenwesens werden eingehend 
behandelt. Die Auslegung der Kriegsverordnungen, die Technik der 
Preiseinwirkung, die Preishöhe der wichtigsten Waren, das Verfahren 
der Preisprüfung, die Behandlung der Ersatzmittel, die Stellung zu 
den Versorgungsstellen sind weitere VerhandlungSpunkte. Ein reger 
Austausch von Erfahrungen, Beobachtungen und Anschauungen ergab 
sich bei diesen Beratungen. Jede Landes- und Provinzstelle konnte 
mitteilen, welche Sondererscheinungen des nahrungswirtschaftlichen 
Verkehrs, welche Wirkungen der Kriegsverordnungen sich in ihrem 
Gebiete zeigten, welche Erfahrungen sie gesammelt hatte, wie be 
stehende oder geplante Verordnungen bei ihr wirkten, welche Sonder 
verhältnisse zweckmäßig bei neuen Verordnungen zu berücksichtigen 
seien. Kurz: die ganze Fülle der verschiedenen örtlichen und 
gebietsweisen Wirtschaftsverhältnisse kam in diesen Beratungen zum 
Ausdruck. Die Reichspreisstelle ihrerseits konnte Auskunft geben 
aus dem besonderen Erfahrungsbereich, der ihr als Neichsstelle zur 
Verfügung stand, konnte von hier aus die allgemeine Durch 
führbarkeit und Zweckmäßigkeit von Einrichtungen und Wünschen 
der einzelnen Landes- und Provinz-Preisstellen beurteilen. 
Aus dem eigenen Aufgaben kreise der Landes 
und P r o v i n zp r e i s st e ll e n fei folgendes zusammengefaßt: 
Sie beobachten die Preisentwicklung und den Stand der Ver 
sorgung (beides ist praktisch nicht zu trennen) in ihrem Gebiet, be 
raten und begutachten Landesmaßnahmen in Preis- und Ver- 
forgungsfragen, soweit Reichsregelung nicht vorliegt oder bei vor 
liegender Reichsregelung den Landesbehörden Ausführungen oder 
Abweichungen vorbehalten sind. Sie ordnen Erhebungen an und 
führen sie durch, wachen über die Ausführung der Verordnungen und 
über den Landesverkehr in Gegenständen des notwendigen Lcbens- 
bedarfs, beraten und beaufsichtigen die Tätigkeit der örtlichen Preis- 
stellen, insbesondere soweit Verpflichtungen der Gemeinden zum Erlaß 
von Höchstpreisen vorliegen, nehmen den örtlichen Preisstellen jene 
Arbeiten ab, die zwar dringlich auftreten, aber von den Ortsstellen
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.