Volltext: Innviertler Heimatkalender 1910 (1910)

Stempel und Gebühren 
i. 
K 
über 
150 
300 
600 
900 
1200 
1500 
1800 
2100 
2400 
2700 
8000 
bis 
350 
300 
600 
900 
1200 
1500 
1800 
2100 
2400 
2700 
3000 
6000 
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20 
40 
60 
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1 20 
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1 60 
1 80 
2 
4 
und so fort VON je 3000 K 
um 2 K mehr, wobei ein 
Restbetrag unter 3000 K 
als voll anzunehmen ist. 
Dieser Skala unterliegen 
Wechsel, deren Zahlung 
bei Ausstellung im Inlands 
spätestens in 6 Monaten, 
bei Ausstellung im Aus¬ 
lande spätestens in 12 Mo¬ 
naten erfolgen soll; für 
Anweisungen von Kauf¬ 
leuten oder auf Kaufleute, 
wofern die Leistung in Geld 
besteht und die Zahlbarkeit 
nicht auf höchstens 8 Tage 
vom Ausstellungstage be¬ 
schränkt ist; für Schuld¬ 
scheine über Vorschüsse 
auf Staats- und andere 
Wertpapiere oder Waren, 
von statutenmäßig zu Vor¬ 
schüssen berechtigten An¬ 
stalten auf höchstens drei 
Monate oder Prolongation 
auf gleiche Zeit; endlich 
für einseitige Verpflicht- 
scheine von Kaufleu¬ 
ten über Geld, nament¬ 
lich auch für Schuldscheine 
über Vorschüsse auf Wert¬ 
papiere oder Waren. 
II. 
K 
Über bis 
40 
80 
120 
200 
400 
600 
800 
1600 
2400 
3200 
4000 
4800 
40 
80 
120 
200 
400 
600 
800 
1600 
2400 
3200 
4000 
4800 
6400 
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14 
26 
38 
64 
26 
88 
50 
50 
50 
und so fort von je 1600 K 
um 5 K mehr bis 16.000 K; 
darüber von je 800 K eine 
Mehrgebühr samt außeror- 
dentl. Zuschlag von K 2*50, 
wobei ein Restbetrag unter 
800 K für voll anzunehmen ist. 
Dieser Skala unterliegen 
alle entgeltlichen Rechtsge¬ 
schäfte über bewegliche, schätz¬ 
bare Sachen, die eine Ver¬ 
mögensübertragung, Rechts-- 
feftigung oder die Aushebung 
oder Erfüllung einer Ver¬ 
bindlichkeit in sich schließen, 
worüber eine Rechtsurkunde 
unter was immer für einer 
Form oder Benennung aus¬ 
gefertigt wird oder von wel¬ 
chen ohne eine solche Aus¬ 
fertigung durch besondere 
gesetzliche Anordnung oder 
spezielle Gestattung die un¬ 
mittelbare Gebührenentrich^ 
tung eintritt, wenn sie nicht 
ausdrücklich von der Gebüh¬ 
renpflicht ausgenommen oder 
einer der anderen Skalen 
(I, III) oder der Perzentual- 
gebühr, oder im Tarife der 
fixen Stempelgebühr zuge¬ 
wiesen find, und für Boden- 
zins-, Erbpacht-, Erbzins Ver¬ 
träge und Verträge über 
Dienstbarkeiten. 
III. 
K 
über bis 
20 
40 
60 
100 
200 
300 
400 
800 
1200 
1600 
2000 
2400 
20 
40 
60 
100 
200 
300 
400 
800 
1200 
1600 
2000 
2400 
3200 
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und so fort von je 800 K 
um 5 K mehr bis 8000 K; 
über 8000 K ist von je 400 K 
eine Mehrgebühr samt dem 
außerordentlichen' Zuschlage 
von K 2*50 zu entrichten, 
wobei ein Restbetrag unter 
400K als voll anzunehmen ist. 
Dieser Skala unterliegen: 
Verträge über Dienstleistun¬ 
gen in den im Gesetze be¬ 
zeichneten Fällen, Kauf- und 
Tauschverträge über beweg¬ 
liche Sachen, Lieferungsver¬ 
träge, die sich als Verkäufe 
beweglicher Sachen darstellen, 
entgeltliche Zessionen und 
Verzichtleistungen auf andere 
Rechte als Schuldforderun¬ 
gen und Aktien, Hoffnungs¬ 
käufe beweglicher Sachen, 
worunter auch Kuxen, Erwer¬ 
bungen von Leibrenten mit 
beweglichen Sachen, Wetten, 
Schuldscheine auf den Über¬ 
bringer auf mehr als lOJahre 
oder auf unbestimmte Zeit 
und die Verträge, durch welche 
Aktien- und Kommanditge¬ 
sellschaften auf Aktien auf 
länger als 10 Jahre begrün¬ 
det werden.
	        
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