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192.
Baron Burián an Freiherrn yon Macchio.
Telegramm. Wien, am 18. Mai 1915.
Da die italienische Regierung stets an dem Mangel eines even¬
tuell näher gelegenen Termines der tatsächlichen Obergabe der
zedierten Gebiete Anstoß genommen hat/jede Art von militärischer
Besetzung aber ausgeschlossen bleiben muß, wäre ich bereit, wenn
die Situation hiedurch noch günstig beeinflußt werden könnte, die
nachstehend formulierte Konzession zu machen, welche in den
Akkordentwurf als neuer Artikel nach dem von den Kommissionen
handelnden Artikel XIII aufzunehmen wäre.
„Les commissions mixtes dont il est question dans l'article
précédent commenceront leurs travaux immédiatement après la con¬
clusion de cet accord.
La remise des territoires cédés aura lieu aussitôt après la
ratification des décisions desdites commissions et devra être ter¬
minée dans le délai d'un mois.'4
(„Die gemischten Kommissionen, welche in dem vorstehenden
Artikel erwähnt sind, werden ihre Arbeiten unmittelbar nach dem
Abschlüsse dieses Übereinkommens aufnehmen.
Die Übergabe der abgetretenen Gebiete wird sofort nach der
Bestätigung der Entscheidungen der fraglichen Kommissionen statt¬
finden und innerhalb eines Monates durchgeführt sein müssen.")
Euer Exzellenz sind ermächtigt, einverständlich mit Fürsten
Bülow, den in diesem Sinne erweiterten Akkordentwurf Baron
Sonnino und Herrn Salandra sogleich mitzuteilen.
193.
Freiherr yon Macchio an Baron Burián.
Telegramm. Rom, am 18. Mai 1915.
Senat und Kammer sind für den 20. 1. M. einberufen. Tages¬
ordnung die Entgegennahme von Regierungserklärungen.
194.
Freiherr yon Macchio an Baron Burián
Telegramm. Rom, am 18. Mai 1915.
Soeben war ich bei Baron Sonnino. Ich begann das Gespräch
damit, Euer Exzellenz hätten mich beauftragt, ihm den Entwurf
eines Akkordes zu übergeben, welchen die k. u. k. Regierung auf