Volltext: IV. Jahrgang, 1899 (IV. JG., 1899)

Seite 116. 
0,BEROSTEKK,EICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 15. 
weise niedriger stellt, als der Durchschnitt (nämlich als 
die Belastung, welche eingetreten wäre, wenn die aus 
dem Durchschnitte aller Anstalten ermittelten Belastungs¬ 
ziffern maßgebend gewesen wären). In diesem Quotienten 
drücken sich offenbar alle jene Momente aus, welche wir 
kurz als die Gebarungs-Eigenthümliclikeiten einer An¬ 
stalt bezeichnen können. Je nachdem nämlich die Eigen¬ 
tümlichkeiten mehr oder weniger belastend auf die 
Gebarung einer Anstalt einwirken, wird ' der Quotient 
über 1 oder unter 1 liegen, das heisst, die Gesammt- 
belastung der Anstalt wird sich über die aus dem Ge- 
sammtdurchschnitte resultierende erheben oder unter 
dieser zurückbleiben. 
Um daher die Belastungswerte der einzelnen Betriebs¬ 
gattungen auf das oben erwähnte Normalmaß zu bringen, 
wird es nur erforderlich sein, sie einzeln mit Hilfe des 
Quotienten zu reducieren (beziehungsweise zu erhöhen) 
und erst die so erhaltenen Belastungswerte bei der Be¬ 
stimmung der durchschnittlichen Belastung aller Anstalten 
in Rechnung zu ziehen, beziehungsweise zur Bestimmung 
der Gefahrenclasse in jener Weise zu verwerten, welche 
in der Einleitung zu der Publication über die Ergebnisse 
der Unfallstatistik näher gekennzeichnet ist. (S. VII. ff', 
dieser Publication.) 
Die erwähnten Quotienten wurden aus den Daten 
der überprüften Unfallstatistik berechnet (siehe die unten 
folgende mathematische Ableitung). 
Dieselben betragen für die Anstalt Wien 1*07, Salzburg. 
0*84, Prag 1*18, Brünn 0*75, Graz O80, Triest 0*83, 
Lemberg 0*94. 
Durch diese Zahlen sind daher die einzelnen Be¬ 
lastungswerte (Spalte 11 der Statistik) zu dividieren und 
die von den Gebarungs-Eigentümlichkeiten' befreiten 
(corrigierten) Werte - zu erhalten. 
Die Gebarungsverhältnisse der einzelnen Anstalten 
müssen nun, wie bereits erwähnt, im Beitragstarife ihren 
Ausdruck finden. Dass bei so wesentlich verschiedener 
Gebarung nicht ein und derselbe Beitragstarif (Beitrags¬ 
satz für die Gefahrsprocenteneinheit) bei allen Anstalten 
aufrecht erhalten werden kann, ist von vornherein klar 
und hängt mit dem eben erörterten Oorrecturverfahren 
nicht zusammen, da das letztere nur den Zweck hatte, 
die Gebarungs-Verschiedenheiten aus den Operationen 
zur Gefahrsclassen-Bestimmung auszuscheiden, damit die 
Gebarungs-Verschiedenheiten nicht uncorrecter Weise 
zweimal (in der Classification und im Beitragstarife) zum 
Ausdrucke kommen. Es sei hier noch ausdrücklich er¬ 
wähnt, dass die Nothwendigkeit verschiedener Beitrags¬ 
tarife bei den einzelnen Anstalten auch nicht mit dem 
finanziellen Systeme zusammenhängt, da verschiedene 
Beitragssätze für Betriebe derselben Gattung bei den 
einzelnen Anstalten auch nothwendig wären, wenn ein 
Umlageverfahren oder ' irgend ein anderes System der 
Ausgabenbedeckung eingeführt wäre. Die Höhe des 
Beitragstarifes jeder Anstalt ist durch die oben abge¬ 
leiteten Factoren bereits gekennzeichnet. Von geringen# 
Abweichungen, die mit der Berücksichtigung des gegen¬ 
wärtigen Standes der Lohnsumme, der Berücksichtigung 
der Verwaltungkosten etc. zusammenhängen, abgesehen, 
wird der Beitragstarif der einzelnen Anstalten eben um 
jene Factoren von dem durchschnittlichen Beitragstarife 
abweichen, also beispielsweise bei der Prager Anstalt 
1*08mal so gross, bei der Brünner Anstalt 0*75mal so 
gross i. e. kleiner sein als der durchschnittliche. 
(Fortsetzung folgt.) 
Aus den Gemeinderaths-Sitzungen in Linz. 
Sitzung vom 26. Juli. 
In der am oben bezeichneten Tage abgehaltenen 
Gemeinderathssitzung kamen folgende Bauangelegenheiten 
zur Verhandlung. 
Gemeinderath Bauer berichtet über die Vergebung 
der Canalisierungsarbeiten im südwestlichen Stadttheile. 
Nach dem Voranschlag betragen die Kosten 29.000 iL, 
beziehungsweise nach Weglassung der Kosten der von 
der Gemeinde beizustellenden Eisenarbeiten auf 25.102 fi. 
Eingelaufen sind vier Offerte, und zwar lautet das Offert 
Sehratz (Urfahr) auf 22.466 fi. 92 kr., das Offert Stadlbauer 
(Linz) auf 23.194 ff. 92 kr., das Offert Simon (Linz) auf 
23.659 fi. 30 kr. und das Offert* der Firma Relia & Neffe 
in Wien auf 21.086 fi. 27 kr. Der Referent beantragt, es 
seien die Arbeiten dem einheimischen Offerenten Stadl¬ 
bauer um die von diesem offerierte Kostensumme zu 
übertragen. Nach einer kurzen Debatte wird der Antrag 
des Referenten angenommen. 
Nach dem Antrage des Gemeinderathes Zellinger 
wird die Abänderung der Parcellierung für den Grund 
des Herrn Helletzgruber in der Eisenhandstrasse gutge- 
heissen. — Die Trottoirherstellungeh und Umpflasterungen 
in der Goethestrasse, Neuthor- und Adlergasse, an der 
unteren Promenade und auf dem Franz Josef-Platze 
werden auf Antrag- des Gemeinderathes Gmeiner ge¬ 
nehmigt. 
Schliesslich berichtet Gemeinderath Bauer über die 
Regulierungspläne betreffend die Stadttheile zwischen 
Löfflerhof, Locomotivfabrik, Kremsthalbahn und der Strasse 
zur Landes-Irrenanstalt, ferner betreffend das Gemeinde¬ 
gebiet westlich der . äusseren Weingartshofstrasse nächst 
Niedernreith. 
Der Referent beantragt: Der Gemeinderath genehmige 
die vom Stadtbauamte vorgelegten Regulierungspläne ; 
für dieses Stadtgebiet gilt das offene Bausystem und 
liegen die Regulierungspläne durch sechs Wochen im 
Rathhause zur allgemeinen Einsicht auf. — Dieser Antrag 
gelangt zur Annahme. 
Local-Baunotizen. 
Brückenbau. Die Waidhofen a/Y.—Zeller Hochbrücke 
wurde in Monaten von der Betonbau-Unternehmung 
G. A. Waiss & Comp. in. Wien hergestellt. Zur An¬ 
wendung kam die Massiv-Construction (System G. A. 
Waiss). Das Gewölbe mit 170 Cubikmeter Inhalt wurde 
in einem Tage betoniert. Die Lichtweite beträgt 
44 Meter. Wahrlich eine seltene Leistung im Beton- 
Brückenbau. 
An die P. T. Herren Baumeister in Oberösterreich. 
Wie bekannt, findet in den Tagen des 14., 15. und 
16. August d. J. ein allgemeiner österreichischer Bau« 
meistertag in Wien statt und werden an demselben auch 
Collegen aus Oberösterreich theilnehmen. Jenen 
Herren, welche sich aus Oberösterreich zu dieser Ver¬ 
sammlung begeben, sei mitgetheilt, dass die gemein¬ 
same Fahrt mit dem Nachmittagschnellzuge 
am Montag den 14. August d. J. ab Linz um 2 Uhr 
53 Minuten stattfindet und werden daselbst das Reise¬ 
programm, sowie die weiteren einschlägigenBestimmungen 
bekanntgegeben. Dieser Schnellzug geht in St. Valentin 
um 3 Uhr 25 Minuten nachmittags ab.
	        
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