Volltext: Der Inn-Salzachgau 46. Heft 1938 (46. Heft / 1938)

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stets dem Mönchsstand an u . In späteren Jahrzehnten standen 
ihm dastn ausschließlich weltliche Klosterangestellte zur Seite, die 
als „söcii in Cremsa" oder auch als Weinzierln („Vlnikores") 
bezeichnet wurden 
Der Raitenhaslacher Hofmeister hatte seinen ständigen Sitz im 
Klösterhof zu Krems, der „Im Khiel" lag. Daneben gehörten noch 
zwei andere „behausung", zwei Kapellen und eine Badestube zum 
dortigen Klosterbesitz sowie im nahen Weinzierl 4 Hofstätten 
und je eine weitere noch zu Nondorf und Rohrendorf Fried 
rich Barbarossa nahm schon im Jahre 1165 * 12 * 14 die Raitenhaslacher 
Besitzungen in „Cremeze" in seinen Schutz und Papst Ilrban I V. 
führte in seinem Privileg von 1264 15 auch eine Grangie zu 
, Cremis" Namentlich an, womit wohl die Freihöfe in Weinzierl 
gemeint gewesen sein dürften 16 . Nur von einem einzigen der 
Raitenhaslacher Höfe, aber auch nicht von welchem, wissen wir 
die Art seines Erwerbs: im Fahre 1249 17 * 19 kaufte Abt Walther 
um 32 Talente das Haus des Kremser Bürgers Ulrich Plättl. Seit 
1303 iS besaß das Kloster von seinem Haus „Im Khiel“ auf Grund 
landessürstlicher Verleihung Steuerfreiheit mit Ausnahme einer 
jährlich an den Stadtrat von Krems zu entrichtenden Abgabe von 
1 Pfund Wiener Pfennigen. 2m Jahre 1331 42 erhielt es von Her 
zog Otto von Österreich außerdem die Befugnis, dort jährlich 
12 Drilling 20 Wein aus eigenem Wachstum ausschenken zu dür 
fen, wozu dann noch auf Anordnung des Königs Ladislaus im 
Jahre 1457 21 die Verleihung des Kremser Bürgerrechts für den 
jeweiligen Inhaber des Raitenhaslacher Hofes kam. 
") HStAM. Kl. lief. Fas. 19, 29, 32, 36, 45, 48, 57. - Einmal 
erscheint sogar ein gewesener Abt von Raitenhaslach als Hofmeister 
in Krems, ein Zeichen dafür, wie hoch dieses Amt im Kloster einge 
schätzt war und welch tüchtige Leute man dort benötigte; es war Abt 
Jakob. - HStAM. Kl. Urk. Fase. 50. 
12 ) Reg. Boic. III, 418. 
HStAM. Kl. Lit.8-/«. 
") Mon. Boic. III, 113 n. 11. 
16 ) Mon. Boic. III, 160 n. 59. 
16 ) Vgl. A. Kerschbaumer, a. a. O. 602. 
”) HStAM. Kl. Lit. 5,289. 
HStAM. Kl. Urk. Fase. 34. — Dieses Privileg wurde in spä 
teren Jahren immer wieder erneuert, sowohl von den österreichischen 
Herzogen wie vom Stadtrat zu Krems; vgl. Rex. Boic. V, 380; VI, 363. 
19 ) HStAM. Kl. Urk. Fase. 46. 
-") 1 Dreiling (ternarius) = 20 Eiiper (urna)/ 30 Eimer — 1 Fu 
der (carrada). — A. Fuchs, cx. a. 0.182. 
21 ) A. Kerschbaumer, a. a. 0.602.
	        
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