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stets dem Mönchsstand an u . In späteren Jahrzehnten standen
ihm dastn ausschließlich weltliche Klosterangestellte zur Seite, die
als „söcii in Cremsa" oder auch als Weinzierln („Vlnikores")
bezeichnet wurden
Der Raitenhaslacher Hofmeister hatte seinen ständigen Sitz im
Klösterhof zu Krems, der „Im Khiel" lag. Daneben gehörten noch
zwei andere „behausung", zwei Kapellen und eine Badestube zum
dortigen Klosterbesitz sowie im nahen Weinzierl 4 Hofstätten
und je eine weitere noch zu Nondorf und Rohrendorf Fried
rich Barbarossa nahm schon im Jahre 1165 * 12 * 14 die Raitenhaslacher
Besitzungen in „Cremeze" in seinen Schutz und Papst Ilrban I V.
führte in seinem Privileg von 1264 15 auch eine Grangie zu
, Cremis" Namentlich an, womit wohl die Freihöfe in Weinzierl
gemeint gewesen sein dürften 16 . Nur von einem einzigen der
Raitenhaslacher Höfe, aber auch nicht von welchem, wissen wir
die Art seines Erwerbs: im Fahre 1249 17 * 19 kaufte Abt Walther
um 32 Talente das Haus des Kremser Bürgers Ulrich Plättl. Seit
1303 iS besaß das Kloster von seinem Haus „Im Khiel“ auf Grund
landessürstlicher Verleihung Steuerfreiheit mit Ausnahme einer
jährlich an den Stadtrat von Krems zu entrichtenden Abgabe von
1 Pfund Wiener Pfennigen. 2m Jahre 1331 42 erhielt es von Her
zog Otto von Österreich außerdem die Befugnis, dort jährlich
12 Drilling 20 Wein aus eigenem Wachstum ausschenken zu dür
fen, wozu dann noch auf Anordnung des Königs Ladislaus im
Jahre 1457 21 die Verleihung des Kremser Bürgerrechts für den
jeweiligen Inhaber des Raitenhaslacher Hofes kam.
") HStAM. Kl. lief. Fas. 19, 29, 32, 36, 45, 48, 57. - Einmal
erscheint sogar ein gewesener Abt von Raitenhaslach als Hofmeister
in Krems, ein Zeichen dafür, wie hoch dieses Amt im Kloster einge
schätzt war und welch tüchtige Leute man dort benötigte; es war Abt
Jakob. - HStAM. Kl. Urk. Fase. 50.
12 ) Reg. Boic. III, 418.
HStAM. Kl. Lit.8-/«.
") Mon. Boic. III, 113 n. 11.
16 ) Mon. Boic. III, 160 n. 59.
16 ) Vgl. A. Kerschbaumer, a. a. O. 602.
”) HStAM. Kl. Lit. 5,289.
HStAM. Kl. Urk. Fase. 34. — Dieses Privileg wurde in spä
teren Jahren immer wieder erneuert, sowohl von den österreichischen
Herzogen wie vom Stadtrat zu Krems; vgl. Rex. Boic. V, 380; VI, 363.
19 ) HStAM. Kl. Urk. Fase. 46.
-") 1 Dreiling (ternarius) = 20 Eiiper (urna)/ 30 Eimer — 1 Fu
der (carrada). — A. Fuchs, cx. a. 0.182.
21 ) A. Kerschbaumer, a. a. 0.602.