Volltext: Der Naturarzt 1895 (1895)

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batte, vorauf ibr Im 3uni V. 3. Drau Voigt empfoblen vurde. Kaeli fünfmonat 
lieber Bebandlung dnreb DeDtere var das ansebeinend beseitigte Beiden vieder 
eingetreten, veslialb Drau Voigt 2U einer Operation geraten batte. Infolge Be- 
kanntsebaft der Drau Voigt mit Dr. Voigt var Det^terer als Operateur ange 
nommen vorden. Zur ^usfübrung der Operation batte Dr. Voigt die ewigen 
beiden Nitangeklagten als Assistenten bin2Ug620gen und sein ^Verk ameil glüek- 
lieb ^n Dnde gefübrt. ^ber naeb ungelälir vier 8tunden var doeb der Dod der 
Operirren erteilt, den die Angeklagten fabrlässig versebuldet baben sollten, 
Dr. Voigt insofern, als er ?u der böebst sebvierigen Operation sieb unge 
nügender Kssistenx bedient babe, Drau Voigt und Dr. Boden, 2 Z noeb eaud. med., 
veil sie die Dolle der Assistenten übernommen batten, obgleieb sie niebt ge 
nügende Ausbildung oder Vorbildung da^n besassen. Drau Voigt sebilderte den 
erväbnten Krankbeitsfall, die von ibr angeordnete Bebandlung, den eingetretenen 
Drfolg, das ^Viederauttreten des Deidens und die mit der Datientin vegen der 
uls nötig eraebteten Operation gebabte Unterredung. Dräulein 0. babe volles 
Vertrauen 2U ibr gebabt und von kliniseber Debandlung durebaus niebts vissen 
vollen, aueb niebts von einer Operation dnreb biesige ^er^te. Dem Vorseblage, 
-einen der Drau Voigt bekannten Kr^t von ansvärts kommen ?u lassen, babe 
die Kranke Zugestimmt, und so sei Dr. Voigt von dem Dalle in Kenntnis gesetzt 
vordem Dr. Voigt, der Angeklagte, erklärte letzteres als riebtig und gab an, 
naeb Ilntersuebung der kranken Dame diese selbst, sovie deren Kngebörige auf 
die Oekäbrliebkeit der Operation aufmerksam gemaebt und dann naeb erlangter 
Zustimmung die Operation vorgenommen nu baben. Drau Voigt sei ibm als be- 
väbrte är^tliebe Kraft bekannt gevesen, und Dr. Boden kenne er aus seiner 
Studienzeit. Operationen, vie die damalige, babe er sebon mebrfaeb und xvai 
mit gutem Drfolge ausgefübrt. In vorliegendem Dalle sei die ^etber-Karkose 
angevandt vorden, da diese bei dem Zustand der Kranken veniger bedenklieb 
als Oblorolorm-Karkose gevesen sei. Die Betäubung babe er selbst eingeleitet, 
dann die ^Veiterleitung derselben dem Dr. Bode und ^ulet^t der Drau Voigt über 
tragen. Die ganse ^uskübrung babe von 11 Dbr vormittags bis ^2 Dbr naebmittags 
gedauert, die eigentliebe Operation ungefäbr rrvei stunden. Ds sei die Nögliebkeit 
vorbanden gevesen, dass die Datientin durebkam; naeb beendeter Operation 
babe sieb niebts Auffälliges im Deünden der Operierten gezeigt. Drst eine 
8tunde später seien verdäebtige ^tmungsersebeinungen beobaebtet vorden. die 
uls eine infolge der ^etber-Dinatmung entstandene Däbmung der ^tmungsorgane 
erkennbar gevesen seien. Dureb Vornabme künstlieber Vtmungsbevegungen 
babe er die Däbmungsersebeinungen 2U beben versuebt; dies sei ^'edoeb niebt 
gelungen, sondern gegen seebs Dbr der Dod eingetreten. DasA eine Verblutung 
die Dodesursaebe gevesen und dnreb mangelnde Hilfe ein grösserer Blutverlust 
eingetreten sei, beseiebnete Dr. Voigt als niebt riebtig; als Dodesursaebe müsse 
er vielmebr die ^etber-Karkose annebmen, ein Dali, der bei vielen Operationen, 
aueb dureb Obloroform-Karkose, vorzukommen ptlege. Bei der grossen 
Blutarmut Mier Datientin sei Karkose gefäbrlieber gevesen als in anderen 
Dällen, vas, vie sebon erväbnt, allen Beteiligten mitgeteilt vorden sei. 
Drau Voigt erklärte ebenfalls, sieb keiner Dabrlässigkeit bevusst 2U sein. 
8ie babe sebon öfter assistiert und nur auf ausdrüeklieben ^Vunseb des 
Drl. 0. aueb dem Dr. Voigt Beistand geleistet, aber niebt selbständig, sondern 
auf Kommando die Karkose geleitet, ^ebnlieb äusserte sieb Dr. Boden. 
Zur Klarstellung des Dalles kam es auf das Outaebten der medisiniseben 8aeb- 
verständigen an, der Herren 8anitätsrat Kreis - DbMkus Dr. Bisei, Kreis- 
V^undar^t Dr. Ktrube, Drofessor Dr. Debling, Drofessor Dr. Darnaek und 
Nedi^inalrat Drofessor Dr. Bübme. Die beiden ersten ^er^te batten.die Ob 
duktion aus^ufübren gebabt. Ibr Outaebten besagte, dass ^'ener Dod dureb 
grossen Blutverlust verursaebt vorden sei, niebt dureb ^.etber - Din- 
atmung. Drstiekungs - Drsebeinungen seien niebt im mindesten vorbanden 
gevesen, also sei an^unebmen, dass die Kranke naeb der Operation ervaebt 
var. Detöteres ergab sieb aueb aus der Bekundung von beugen. Die ausser-
	        
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