Volltext: Der Naturarzt 1895 (1895)

— 33 — 
naturgemäße Vebandlung genau angebend. Dis in dieser Xebandlungs- 
weise sebon ertabrens l^utter des Xindes unterzog sieb der Zeteren 
und unendbeb mübevollen Arbeit selbst. Dis Xebandlung bestand baupt- 
säeblieb in mögliebst bäubgen Dääsrn, Destreuung der sieb naeb und naeb 
über äsn ganzen Xörper mit alleiniger Xusnabme des Desiebtes ausdebnenden 
Xusteln mit Xeispuder und Xinpaekung des Xindes. Dis metallene Xade- 
wanne, in weleber das Xind gebadet wurde, mußte naeb jeder Venut^ung 
mit LalLsäure ausgesebeuert, die 2ur Xinpaekung benutzten Deinentüeber 
jedesmal verbrannt werden. — De wurde dadureb erreiebt, daß das Xind 
in ea. drei ^Voeben vollständig gebeilt war, obne daß äis Xrankbeit ügendwo 
am Xörper äis geringste Lpur 2urüek1ieß. ^ußer äsn Xltern wußte niemand 
im Xause, an weleber Xrankbeit äa8 Xind litt. Lelbstverständlieb wurde 
aueb niemand 2u äem Xinde Zugelassen. Dis vorgesebriebene ^n^eige 
unterblieb, weil äis Xltern einsr86it3 8ieb nisbt äsr Oetabr aussetzen sollten, 
daß man ibnen äL3 einzige Xind im kranken Zustande entriß, weil sie sieb 
Lnäsrsr8sit8 bewußt waren, äis Xebandlung rationeller änreblnbrsn Lu können 
im eigenen Xause, als sie im Xrankenbause gesebeben könnte, wo äis in 
solebem Xalle gan2 sieber eimsig riebtige naturgemäße Xebandlung nun ein- 
mal niebt geübt wb'd. Dm in dieser Xe^iebung jede Weiterung 211 ver 
meiden, wurde sin bissiger ^r^t nisbt binLuge^ogen. Dis nötige Absperrung 
vermoebte äis betretende Xamilie selbst vor^unebmen und sie wurde mit 
aller Vorhalt durcbgetübrt. Dins Debertragung äsr Xrankbeit ant anders 
ist denn anob nisbt weiter vorgekommen, als daß äis Nutter, äis beständig 
mit dem Xinäs sieb besebättigte, von derselben betallen wurde, absr in er- 
bsblisb abgesebwäebtem Naße. Der Vater trug nnr einige Xusteln davon, 
äis ibn nisbt binderten, bei der Xnr seiner Xrau äis notwendigsten Xand- 
reiebungen 2U leisten. Im übrigen kurierte diese sieb selber nasb der bei 
dem Xinäs bewäbrten Netbode und mit gleisbem vollständigem Xrtolge. — 
V^ir baben diesen Dali mitgeteilt — warum es nisbt trüber gessbeben ist, 
braneben wir wobl nisbt erst auseinanderzusetzen —, weil er äußerst lebr- 
reisb ist. Xunäebst beweist er, daß Xoeken nisbt bloß änrsb ^nsteekung, 
sondern ansb spontan entsteben können nnä daß das ansb bei peinliebster 
Lauberkeit gessbeben bann, wis sis in der in Xede stebenäen Xamilie berrssbt. 
Dr beweist weiter, was äis Xaturbeilkunde immer bebauptet, äaü selbst ein 
„ssbwerer" Dosbentall — sin solsber war der bei dem Xinäs — von der 
Xatürbsilmstbods mit siebsrem Drtolge bebämpit wird. Xndlieb bestätigt 
dieser Xall, äa3 bei der bessbriebenen Debanälnng das Desisbt von den 
Xnsteln ireigebalten wird. — bliebt nnerwäbnt möge ssblieblieb bleiben, 
daÜ das Zuerst betallens Xind in seinem dritten Debens^'abrs „mit Xrlolg" 
gsimptt ist. (Deraisebss Tageblatt 8. 11. 94.) 
XreigvsprovbvL. Vor dem Lsbwnrgerisbt 2u Dortmund stand am 
23. Oktober der blaturbeilbundige doset Lander aus Dortmund unter der 
Dessbuldigung, sieb Xnds 1892 und ^.niang 1893 des versuebten Verbresbens 
gegen Z 220 des LtratgesetLbuebes sebuldig gemasbt 2U baben. In der 
Verbandlung wurden u. a. als Outaebter die Herren Oeb. Lanitätsrat, Xreis- 
pb^sibus Dr. Xagemann-Dortmund, Lanitätsrat, Xreispb^sibus Dr. Lsbulte- 
Xörde, XaturarLt Dr. Nartin Düsseidort, Xaturar^t Dr. Diederisbs-Nagdeburg 
und ÄediLinalrat Dr. Drümmer-Nünster vernommen. Die Outaebten der 
beiden Xreispb^sisi und des Herrn Nedi^inalrat Dr. Drümmer aut der einen 
Leite und der beiden Xaturär^te wisben in wesentlieben Xunbten erbeblisb 
ab. Der Ltaatsanwalt bielt den Angeklagten im Linne der Anklage sebuldig, 
wabrend Xerr Xesbtsanwalt Xobn als Verteidiger das blisbtssbuldig be 
antragte und diesen Antrag mit dem Zusein andergeben der Outaebten, 
tsrner mit dem vollständigen Nangel eines ersisbtlisben Orundes 2ur Ibat 
begründete. Der Lprusb der Oessbworenen lautete aut niebtsebuldig, wo- 
nasb der Angeklagte lreigesproeben wurde. 
Niedriger dänges! Die „2aueb-Xel2ig6r 2tg.", welsbe in treuen-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.