Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

18 fr. und von Jogsdorf 12 kr. Daß ob Specisicirten Gehalt der hiesige Stadt 
Odrauer Schulmeister wirklichen percipiret und zu percipiren hat, beurkundet unsere 
nachgestellte Rathsfertigung. Sig. Stadt Odrau, den 10. Jenner 1776. Augustin 
Brustmann, Amtsburgermeister, Anton Wladarsch, Augustin Brustmann d. I., Josef 
Eberhart, Älteste, Leopold Polzer, Syndicus." 
Kaiser Josef II. bildete die Schulverwaltung vom Standpunkte unbedingter 
Unterordnung des gesamten Unterrtchtswesens unter die Autorität des Staates 
weiter aus. Die durchgreifendsten Maßnahmen dieser Art waren die Einführung 
des Schulzwanges und die Begründung des Schulpatronates. 
Es wurde angeordnet, daß alle Kinder vom 6. bis zum 12. Jahre die öffent¬ 
liche Volksschule zu besuchen haben. Gegen nachlässige Eltern oder Vormünder wurde 
mit Strenge vorgegangen und diese wie auch jene bestraft, welche die schulfähigen 
Kinder durch Verwendung zu Dienstleistungen dem Unterrichte entzogen. 
Durch die Einführung des Schulpatronates wurde es ermöglicht, überall dort 
die Errichtung einer Schule anzuordnen, wo im Umkreise einer halben Stunde 90 
bis 100 schulpflichtige Kinder sich befanden. Für die Lehrer und Gehilfen wurden 
die Minimalbezüge festgesetzt und mit Strenge darauf gesehen, daß nur geprüfte 
Lehrer angestellt werden. Die Schulkommissionen wurden aufgehoben und ihr 
Wirkungskreis den politischen Landesbehörden übertragen. Bei jedem Kreisamte wurde 
ein eigener Schulkommissär aufgestellt, welcher ein in einer Normalschule gebildeter 
Fachmann sein mußte und neben dem Kreisdechant die Beaufsichtigung der Volks¬ 
schulen führte, welche er jährlich einmal in Bezug auf ihren inneren und äußeren 
Zustand zu visitieren hatte. Der Troppauer Normalschuldirektor Schrembl wurde im 
Jahre 1782 beauftragt, die bereits vorhandenen Schulen zu visitieren und die Er¬ 
richtung anderer zu fördern, und die Gemeinden wurden angewiesen, denselben von 
Ort zu Ort mit einer zweispännigen Kalesche gegen Barzahlung weiterzubefördern. 
Bezüglich der Errichtung der Schulen in den Dörfern der Herrschaft Odrau ver¬ 
handelte der Oberamtmann. Die meisten Dörfer erwiesen sich willig, nur Großherms¬ 
dorf, Dörfel und Kamitz erklärten damals, für den künftigen Schulmeister nichts 
beitragen zu können. 
Im Jahre 1784 bereiste der Oberausseher des Normalschulwesens, Ignaz 
Mehofer, die Schulen des Odrauer Dekanates und visitierte den Winterkurs. Auf 
Grund seines Berichtes erging sodann vom mähr.-schles. Gubernium am 12. August 
an das Kreisamt der Auftrag, sich die Beseitigung der vorgefundenen Mängel an¬ 
gelegen sein zu lassen. Wir entnehmen demselben nachstehendes: „In dem Odrauer 
Dekanat lehren die Gemeinschreiber im Winter nur einige Stunden nach der alten 
Art und wird, wenn diese Orter von der Psarrschule zu weit entfernt sind, zu ver¬ 
ordnen sein, daß diese Gemeinschreiber sich mit der neuen Lehrart bekannt machen 
und die Kinder ordentlich unterrichten sollen. Es sollen alle Schulamtskandidaten, 
Schulmeister und Gehilfen, welche in der vorgeschriebenen Methode noch nicht unter¬ 
richtet sind, bei der nächsten Hauptschule einen Präparandencurs mitmachen, widrigen¬ 
falls sie entlassen und geprüfte Schulmänner an ihre Plätze angenommen würden. — 
Das Verzeichnis der schulpflichtigen Kinder ist alljährlich um Michaeli über den 
Stadtbezirk vom Magistrat oder Stadtrath aufzunehmen. Auf dem Lande soll das 
Verzeichnis durch den Schulmeister aus der Taufmatrik verfertigt werden. — Da 
die Wiederholungsstunden an Sonn- und Feiertagen meistens aus der Ursache nicht 
ordentlich gehalten werden, weil die Musik in den Wirtshäusern zu früh anfängt 
und Knechte und Mägde dort tanzen, die Kinder aber durch Zusehen den Wieder¬ 
holungsstunden beizuwohnen abgehalten werden, so wird verordnet, daß die Musik 
zur Winterszeit erst, um 5 und im Sommer um 6 Uhr anfangen dürfe. — Da die 
Mädchen entgegen dem Verbot vom 14. August 1783 noch immer mit Miedern zur 
Schule gehen und gelassen werden, so ist das Verbot neuerlich kundzumachen. — 
Die jüdischen Kinder können dem Unterrichte zwar mit bedecktem Haupte beiwohnen, 
dürfen sich aber keiner Hüte, sondern nur kleiner Käppchen bedienen. Akatholiken,
	        
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