Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Die Gemeinde bezahlte nun bis zur völligen Begleichung des Kaufpreises jährlich 
3 Gulden und benützte dieses Häuschen bis zum Jahre 1808 als Schulhaus.*) 
Aus dem Register der „Ausgab des gemeinen Geldes des 1590 Jahres" 
entnehmen mir, daß der Schulmeister per Quartal 1 fl., somit jährlich 4 fl. und 
„von der Orgel schlagen" per Quartal 1 fl. 18 Gr. oder jährlich 6 fl., zusammen 
10 fl. bezog. Da von einer Beitragsleistung des Grundherrn weiterhin nichts mehr 
verlautet, so vermuten mir, daß die erhöhten Bezüge des Schulmeisters auf einer 
Vereinbarung zwischen dem Grundherrn und der Gemeinde beruhen. Das Einläuten 
der Jahrmarktsfreiung besorgte nun der eigens angestellte Glöckner, der hiefür 1 Gr. 
erhielt. Für seine anderweitigen Dienste bezog dieser von der Gemeinde jährlich 
1 fl. 16 Gr. Die Gemeinde ließ damals die Schule Herrichten, wie ^ folgende Posten 
in der Stadtrechnung bezeugen: „18 Gr. geben dem Hawlie Miechacz vom Klayben 
Jiln der Newen Schneien von vier Wendt vnd dem Rauchffangk. — 6 Gr. ist dem 
Hans Kleyber (Zimmermann), daß er ein Tag ahn der Schneien gearbeitet hat, 
geben wordenn. — 3 Gr. geben dem Zacharias Schmidt für ein Schock Bredtnegel 
zur Schulenn". — Einem „fremden Schuelmeister" schenkte die Stadt 1 Gr. 
Von 1611 bis 1618 finden wir den Christoph Bretter als Schulmeister 
in Odrau. Am 2. September 1611 starb sein Söhnlein Christian und am 28. April 
1613 wurde ihm und seiner Gattin Katharina eine Tochter Susanne getauft. Dabei 
waren Paten: Mathes Salzer, Pastor von Odrau, Hans Mudrak, Prokop Schneider, 
Bader, und die Kapellanin Maria. Er scheint in alten Tagen nochmals gefreit zu 
haben, denn neben ihm finden wir im Jähre 1614, vom 15. September an, den 
früheren Kaplan Christoph Pranß als Schulmeister angeführt, dessen Sohn am 
20. August, seine Frau am 14. und er selbst am 25. Oktober 1615 starb. Weiter 
wird 1615 Johann Stegmann als Schulmeister genannt, dem am 26. August 
eine Tochter Anna Maria getauft tvurde, deren Paten Mathes Salzer, Pastor in 
Odrau, Georg Blum, Pastor in Petersdorf, Hans Mudrak u. a. waren. Weiter 
dürfte dann einige Zeit Hieremias Albinus hier gewirkt haben, der am 
3. November 1626 Anna, die Witwe des Neutitscheiner Bürgers und Feldschers 
Hans Harkammer, heiratete, wobei ihn die Matrik als „gewesener Schulmeister 
alhier" anführt. Christoph Bretter starb am 4. Oktober 1618, worauf seine Witwe 
den Kürschner Michel Hilscher heiratete. 
*) Ao 1596 erlegt ein Ehrbarer Rath an der erkauften Schulen in die Rechte 
ein auf des gottseeligen Herrn Peters Pfarrers hinterlassene Waisen 3 fl. Der 
Kauf steht verschrieben im 87. Jahr f. 10. Auf diesen Kauf ist erlegt worden 8 fl., 
Rest zu erlegen 22 fl. Item 3 fl. sind dem Elias Richter auf Bewilligung Sr. Gn. 
geben worden. — Ao 1599 erlegt Hans Beilner, Bürgermeister, und ein ganzer ehr¬ 
barer Rath die Jahrgelder an der erkauften Schulen 3 fl. Davon ist dem Elias 
Richter auf Bewilligung des Herrn Sr. Gn. sowohl auch auf Bewilligung seiner 
Burgen ausgeben worden 2 fl. 27 Gr. und hat hiermit dieses Haus und gemeine 
Stadt von sich, seine Erben quitt, frei, los und ledig gesprochen, mie Recht ist, 
künftige Zeit auf sein Theil von diesem Haus nichts mehr zu fordern. Item die 
übrigen 9 Gr. sind bei Recht verblieben auf die andern Geschwister, des gottseeligen 
Herrn Peters Kinder. Ein ehrbar Gemein hat an dieser Schulen bezahlt 14 fl., 
verbleiben noch schuldig 16 fl. — Ao 1601 der ehrbare Rath hat an der erkauften 
Schulen auf einmal miteinander 5 fl. 21 Gr. (erlegt), das ist dem Elias Richter, 
des Gottseeligen Herrn Peters Sohn, auf der Anna, seiner Schwester, Erbtheil auf 
ernsten Befehlich des Herrn Sr. Gn. anßgeben worden. Eine ehrbare Gemein hat 
nun ausgezahlt an dieser Schulen 21 fl. 27 Gr., verbleibt anoch auszuzahlen 
8 fl. 9 Gr. Item, Iran dieser Elias dieses gelt unrecht empfängt, solchs soll er 
verantworten, wan von Nöthen sein möchte, darauf ist Burg Balten Kuncz. — 
Ao 1608 eine ganze Gemein erlegt das letzte Geld an der Schulen. (Grdb. IIJ, f. 1 
zu jedem Jahr.) 
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