Volltext: Aufstand der protestantischen Salzarbeiter und Bauern im Salzkammergute

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unternehmen wollte, wurde ihr der IJebertritt über die Grenze 
von 300 wohlbewaffneten evangelischen Holzknechten verweigert. 
Man entriss den Wallfahrern das vorausgetragene Kreuz unter 
spöttischen und drohenden Worten und fragte sie höhnisch, was 
sie denn mit diesem „Teufelswerk" vorhätten. Trotzdem nun 
der salzburgische Landrichter und der Pfarrer von Abtenau den 
Holzknechten vorstellten, dass sie ja nur wehr- und waffenlos 
kämen, ihre Andacht zu verrichten, zudem ihre nächsten 
Nachbarn wären, und vielfach auch ihre Blutsverwandten, so 
predigten sie dabei doch tauben Ohren und mussten unverrich- 
teter Dinge wieder von dannen ziehen.1) Der Landrichter von 
Abtenau war natürlich über die ihm und seiner Pfarrgemeinde 
zugefügte Schmach sehr erbost und erklärte, seine fürstliche 
Gnaden, der Erzbischof von Salzburg, werde schon Mittel und 
Wege finden, die seinen Unterthanen zugefügte Beleidigung zu 
ahnden. Er drolite auch mit den Kepressalien, dass er in Zukunft 
nicht mehr gestatten werde, Vieh, Schmalz, Schoten und andere 
Victualien aus dem Salzburgischen ins Salzkammergut bringen 
zu lassen, wobei er allerdings vergaß, dass er dabei mehr seine 
eigenen Landsleute als die Consumenten treffen würde.2) 
Da nun die Gefahr sehr nahe lag, dass sich diese auf¬ 
rührerische Bewegung leicht nach Steiermark, insbesondere 
nach Aus see, verbreiten könnte, wo die Gegenreformation dem 
Abs-chlusse nahe gediehen war, so begab sich der Salzamtmann 
auf die Nachricht von diesen Ereignissen hin alsbald „ungescheut 
aller Gefahr*, wie* er selbst sagt, nach Ischl. Hier forderte er 
nach einander den Richter, den Rath, die Gemeinde und die 
Kammergutsarbeiter in mehreren Partien vor sich, tadelte ihr 
ungebürliches Benehmen, verwies sie auf die vom Kaiser und 
Erzherzoge an die politischen Stände, die Städte und Märkte 
*) Khevenhüller setzt diese Episode irrigerweise in das Jahr 1599. 
(Tom. V. S. 2070.) 
2) 3. Juni 1601, Gmunden. Des Salzamtmanns Berieht an den Landes¬ 
hauptmann. K. k. E. F. A. Conc.
	        
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